10.08.2019

Plan für Aufgaben und Finanzen

Schon heute bestehen in den einzelnen Gemeinden Instrumente zur Finanzplanung. Diese sind aber nicht mit den entsprechenden Leistungen bzw. Aufgaben einer Gemeinde verknüpft. Mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz wurden erstmals Bestimmungen zum Aufgaben- und Finanzplan eingeführt. Der Gemeinderat hat gemäss Finanzhaushaltsgesetz jährlich einen Aufgaben- und Finanzplan zu erstellen, der die mittelfristige Entwicklung von Leistungen und Finanzen zeigt. Der Aufgaben- und Finanzplan ist ein strategisches Führungsinstrument, das der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wird. Für Appenzell Ausserrhoden wurde ein für sämtliche Gemeinden einheitliches Muster zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf den Voranschlag 2020 wird diese Vorlage von allen Gemeinden verwendet.Die Einführung des Aufgaben- und Finanzplanes wirkt sich auch auf die Struktur des Voranschlages aus. Dieser wird nun anders als in den Vorjahren in eine neue Darstellung übernommen und als Kurzversion an die Bevölkerung versandt. Die ausführliche Version kann zukünftig jeweils bei der Gemeindekanzlei oder auf www.walzenhausen.ch/Verwaltung/Aufgaben- und Finanzplan bezogen werden. (gk)

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