Max TinnerAn einer Hauptstrasse ein grosses Werbeplakat für einen Lottomatch, eine Abendunterhaltung oder einen andern Vereinsanlass aufzustellen, ist schon länger bewilligungspflichtig. Mit dem Inkrafttreten des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes anfangs Jahr ist das Werben um Besucher für die Vereine aber noch komplizierter geworden, jedenfalls wenn sie über zwei Quadratmeter grosse Plakate aufstellen wollen, findet der Altstätter CVP-Kantonsrat Andreas Broger.Heute müsse nämlich ein offizielles Baugesuch eingereicht werden, sogar in dreifacher Ausführung, schreibt er in einer Einfachen Anfrage, die er der Regierung zur Beantwortung eingereicht hat. Erst werde das Gesuch von der Gemeindebauverwaltung geprüft, dann von der Abteilung Verkehrstechnik der Kantonspolizei, und von dort gehe das Gesuch zurück an die Gemeinde, welche schliesslich die Baubewilligung ausstellt – vorausgesetzt, alles passt.Bis die Bewilligung da ist, ist das Fest vorbeiDamit daure es heute viel länger als früher, bis man ein Plakat aufstellen dürfe, schreibt Broger. Manchmal zu lange, findet er: «Es kommt vor, dass Vereinsveranstaltungen bereits stattgefunden haben, bis die Baubewilligung endlich einmal vorliegt.»Manche stellen die Plakate einfach aufDas neue Verfahren koste nicht nur mehr Zeit, sondern auch mehr Geld. Broger spricht von Mehrkosten für die Vereine von mindestens 100 Franken, nur damit eine Werbebande aufgespannt werden dürfe. Aber auch für die Gemeinden und den Kanton sei der Aufwand doch nun viel grösser als früher, gibt er zu bedenken.Manche Vereine zeigen sich angesichts des gegenüber früher grösseren Aufwands recht bauernschlau und stellen ihre Plakate einfach ohne Bewilligung auf. Andreas Broger – der ja selbst Stadtrat ist – will den Gemeinden nicht zumuten, ständig zu prüfen, ob jedes Plakate am Strassenrand bewilligt worden ist oder nicht. Die Konsequenz sei aber, dass Vereine, die sich rechtens verhalten, schlechter fahren als jene, die sich keinen Deut um Vorschriften scheren.Broger will nun von der Regierung wissen, ob sich das Verfahren für Veranstalter nicht vereinfachen lässt.