25.11.2021

Philipp Hautle ist neuer Verbandspräsident

Der Kirchenmusikverband Rheintal hat seinen Vorstand erneuert und verkleinert.

Von Max Pflüger
aktualisiert am 02.11.2022
Am Mittwochabend tagten die Delegierten des Rheintaler Kirchenmusikverbands in Rebstein. Die anwesenden 26 Delegierten der Rheintaler Kirchenchöre genehmigten einstimmig die vor zwei Jahren angeregte Statutenänderung und wählten mit Philipp Hautle aus Rebstein, André Vitek aus Bregenz und Margrith Post aus Altstätten den von sieben auf drei Mitglieder verkleinerten Vorstand.Zunehmende Schwierigkeiten, nach vielen Jahren im Amt geeignete Nachfolger für die Verbandsleitung zu finden, bewog den Vorstand, eine Statutenänderung zu initiieren und den Vorstand von mindestens sieben auf mindestens drei Mitglieder zu reduzieren. Dem hatte die Delegiertenversammlung im November 2019 im Grundsatz zugestimmt. Und da letztes Jahr keine Delegiertenversammlung durchgeführt werden konnte, wurden die entsprechend angepassten Statuten am Mittwochabend diskutiert und einstimmig gutgeheissen.Teilweise über 30 Jahre im VorstandDamit trat fast der gesamte Vorstand zurück, Präsident Bruno Zünd aus Diepoldsau und Aktuarin Karin Dudli aus Widnau nach 18 Jahren, Hildegard Fehle aus Widnau nach fast 20 Jahren, Martin Pozivil aus Heerbrugg nach fast 30 Jahren. Hans Hofstetter aus Au war sogar während 37 Jahren Verbandskassier. Als musikalischer Leiter ist André Vitek seit 1999 im Amt. Für den langjährigen Einsatz dankte der Verband den Abtretenden und überreichte ihnen den neuen, prächtigen Bildband über das Kloster St. Gallen.Mit André Vitek und Margrith Post sowie dem neuen Präsidenten Philipp Hautle wählten die Delegierten den neuen, verkleinerten Vorstand. Er beabsichtigt den Verband in eine neue Zukunft zu führen. Der Zweck des Kirchenmusikverbands Rheintal bleibt aber auch in den neuen Statuten und unter der neuen Leitung unverändert festgeschrieben: «Der Kirchenmusikverband pflegt und fördert die Kirchenmusik in ihrer gesamten Breite nach den geltenden liturgischen Richtlinien. Er ist Bindeglied für den Informationsfluss vom Bistumsverband zu den Chören und umgekehrt. Er ist bei der Gründung und Förderung von Jugendchören behilflich.»

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