05.03.2019

Pfister wehrt sich gegen Lohnkürzung

Am 17. März entscheiden die Stimmberechtigten in Heiden über das Entschädigungsreglement. Im Gemeinderat gab es deswegen Ärger: Präsident Gallus Pfister lehnt die Vorlage ab – das Kollegialitätsprinzip verletzt er aber dennoch nicht.

Von Jesko Calderara
aktualisiert am 03.11.2022
Die Konstellation ist brisant. Der Heidler Gemeindepräsident Gallus Pfister spricht sich gegen das Entschädigungsreglement aus – und geht damit auf Distanz zum Gemeinderat. Dieser empfiehlt im Abstimmungsedikt ein Ja zur Teilrevision, über welche die Stimmberechtigten am 17. März entscheiden. Umstritten am neuen Reglement ist die Entschädigung für das Gemeindepräsidium. Gemäss dem vorliegenden Entwurf beträgt der Lohn für dieses Amt  170000 Franken. Darin inbegriffen sind Sitzungen und Mandate, die im Auftrag der Gemeinde wahrgenommen werden. Solche Entschädigungen fliessen künftig in die Gemeindekasse. Höhere Entschädigungen für GemeinderäteDemgegenüber erhielt Pfister 2018 inklusive Sitzungsgelder und Mandatsentschädigungen einen Lohn von annähernd 177400 Franken. Wird das teilrevidierten Entschädigungsreglement angenommen, erhält er in Zukunft rund 7400 Franken weniger. Sein Salär gab im Gemeinderat offenbar bereits beim Amtsantritt zu reden. 2015 habe der Gemeinderat seinen Grundlohn im Vergleich zum früheren Gemeindepräsidenten Norbert Näf um 30 Prozent senken wollen, sagt Pfister. «Ich trat das Amt im Vertrauten darauf an, etwa den Lohn meines Vorgängers zu erhalten.» Zumal die Kürzungen unbegründet und nicht nachvollziehbar erfolgt seien.  Er erwähnt in diesem Zusammenhang die vorgesehenen Erhöhungen der Entschädigungen für Mitglieder des Gemeinderates. Diese bekommen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit neu je 10000 Franken jährlich. Zurzeit sind es 2000 Franken weniger. Auch wird Gemeinderäten gemäss dem Entwurf je 1000 Franken und nicht mehr wie bis anhin 900 Franken Spesen pro Jahr bezahlt. Auch der Gemeindepräsident bekommt mehr Spesen. Seine Pauschale wird auf 8000 Franken angehoben. Grundsätzlich begrüsst Pfister diese Anpassungen. «Wieso sich die Gemeinderäte mehr Geld zusprechen, dem Gemeindepräsidenten aber gleichzeitig eine Lohnkürzung verordnen wollen, ist nicht nachvollziehbar», gibt er zu bedenken. Sein Lohn sei nach wie vor hoch. Es bestehe jedoch keinen Anlass, das moralische Gebot der Gleichbehandlung im Vergleich zu seinem Vorgänger zu verletzen.Maulkorb für Pfister an der öffentlichen Versammlung Über das Wochenende verschickte Pfister eine Medienmitteilung mit seiner ablehnenden Haltung. An der öffentlichen Versammlung vom vergangenen Dienstag war davon allerdings keine Rede. Im Kursaal stellte Vizegemeindepräsidentin Susann Metzger die Vorlage vor. Offizielle Begründung: Die Interessenkonflikte des Gemeindepräsidenten. So sollte Metzger die Diskussionen leiten und Pfister keine Fragen beantworten. Er habe dafür erreichen können, dass ihn seine Gemeinderatskollegen in dieser Frage vom Kollegialitätsprinzip entbunden haben. Dadurch könne er frei über das Entschädigungsreglement reden, sagt Pfister.Ein erstes Mal Gebrauch davon machte er vergangene Woche, als er einer Gratiszeitung ein Interview dazu gab. Pfister ist sich bewusst, dass diese Vorgehensweise nicht optimal ist. «Rückblickend hätte ich im Gemeinderat früher ein Machtwort sprechen müssen.» Als Betroffener habe er jedoch nicht dastehen wollen, als ob es ihm nur ums Geld gehe, betont Pfister. Die weitere Zusammenarbeit im Gemeinderat sieht er – unabhängig des Abstimmungsergebnisses – nicht gefährdet. Er wolle weiterhin professionelle Arbeit für die Gemeinde leisten.GPK-Mitglieder erhalten neu eine Jahresentschädigung Die weiteren Elemente des teilrevidierten Entschädigungsreglements sind unbestritten. So können sich die Gemeinderäte in Zukunft der Pensionskasse für die Mitarbeitenden der Gemeinde anschliessen. Zudem wird die GPK neu den übrigen durch das Stimmvolk gewählten Behördenmitgliedern gleichgestellt. Sie bekommen nun ebenfalls eine Jahresentschädigung. Diese beläuft sich auf 1000 Franken, der GPK-Präsident hingegen bekommt 2000 Franken. All diese Anpassungen führen zu Mehrkosten von etwa 34000 Franken. 

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