07.10.2019

Pfandtrick aufgeflogen

Gasflaschen gestohlen und das Depot in die Tasche gesteckt: Das Kreisgericht Mels spricht Koch schuldig.

Von Reinhold Meier
aktualisiert am 03.11.2022
Kleinvieh macht auch Mist, dachte sich wohl der in Grenznähe wohnende B-Aufenthalter. Dies, nachdem er gemerkt hatte, dass es für eine der Fünf-Kilo-Gasflaschen satte 65 Franken Pfand gibt. Bei 100 Flaschen wären das schon 6500 Franken, kalkulierte er. Also liess sich der deutsche Koch in Tschechien sogenannte Depot-Karten ausstellen, die belegen sollten, dass er die Flaschen rechtmässig erworben hatte. Dazu legte er gefälschte Dokumente vor, die ihn als Mitarbeiter einer Firma auswiesen, die mit solchen Gasflaschen handelt. Danach brach er bis zu sieben Mal bei einer Transportfirma der Region ein, um an die gesuchten Flaschen zu kommen. Dazu kletterte er jeweils nach Mitternacht über einen zwei Meter hohen Zaun, begab sich ins Flaschendepot der Firma, wuchtete sein Diebesgut auf dem Rückweg über die Hürde und verstaute es schliesslich in seinem Wohnmobil. An den folgenden Tagen suchte er dann diverse Geschäfte im Fürstentum Liechtenstein, im Werdenberg und im Sarganserland auf, um die Flaschen retour zu geben. Dabei legte er die gefälschten Depotkarten vor und erhielt anstandslos das Depot zurück. Wenn er mehrere Flaschen retour gab, gab er sich auf Nachfrage als Chef eines Catering-Unternehmens aus, das halt einen hohen Verbrauch habe.DilettantischvorgegangenGeschnappt wurde er beim letzten seiner Einbrüche um 3.52 Uhr. Zu dem Zeitpunkt hatte er 117 der 120 gestohlenen Flaschen bereits zu Geld gemacht und 7605 Franken ergaunert. Bei der Verhandlung am Kreisgericht Mels warf ihm die Anklage mehrfachen Diebstahl, Hausfriedensbruch, Betrug und Urkundenfälschung vor. Dafür wollte sie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken, bedingt auf drei Jahre sowie einen fünfjährigen Landesverweis. Sie machte geltend, dass der Beschuldigte zudem wegen mehrerer grober Strassenverkehrsdelikte und wegen Verstosses gegen das Waffengesetz schuldig zu sprechen sei. Der Mann selbst hat die Vorwürfe in der Hauptsache an Schranken anerkannt. Sein Verteidiger forderte denn auch ei-ne Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken wegen Diebstahls, bedingt auf drei Jahre. Auf einen Landesverweis sei zu verzichten. Wegen der Delikte in Sachen Waffengesetz, Hausfriedensbruch und Betrug sei er freizusprechen.Gericht verzichtetauf LandesverweisDer Dilettantismus seines Vorgehens blitzte bei Gericht auch in einer «Raubsache» auf, die zwar eingestellt wurde, aber zur Sprache kam. Dabei hatte der Mann zu einem Vorstellungsgespräch eine Spielzeugwaffe mitgenommen, um nicht mit leeren Händen zurückfahren zu müssen, falls es mit der neuen Stelle nichts werden sollte. Er wurde tatsächlich abgelehnt, begab sich daraufhin in die Stadt, merkte irgendwann, dass Sonntag war und alle Läden zu.Dann nahm er schliesslich einen Kiosk ins Visier und lungerte so lange herum, bis ihn die von aufmerksamen Nachbarn alarmierte Polizei festnahm. Das Gericht sprach ihn in der Hauptsache schuldig und verhängte das von der Anklage geforderte Strafmass. Auf den Landesverweis hat es verzichtet, obschon Diebstahl verbunden mit Hausfriedensbruch einen solchen eigentlich nach sich zieht. Ein Härtefall lag nicht vor. Deutsche unterliegen aber dem Freizügigkeitsabkommen und das Bundesgericht hat noch nicht abschliessend geklärt, ob in solchen Fällen ein Landesverweis opportun ist.Den Schadensersatz von rund 11000 Franken, namentlich für die gestohlenen Flaschen, hat der Mann dem Grundsatz nach anerkannt. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf rund 12000 Franken. Beides zusammengezählt entspricht – rein theoretisch – dem Pfand von rund 350 Flaschen. Reinhold Meier

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