Der Rat hat ihre Demission gestützt auf Art. 87 und Art. 88 des Gemeindegesetzes genehmigt, wie er schreibt.. Gemäss Gesetz über Wahlen und Abstimmungen wird innert neun Monaten eine Ersatzwahl durchgeführt.Gemeinderätin Petra Rüttimann, die im September 2019 gewählt wurde, begründet ihren Rücktritt damit, dass im aktuellen Teilmilizsystem ein Informations-, Kompetenz- und Verantwortungsgefälle zwischen dem vollamtlichen Gemeindepräsidenten und den übrigen Mitgliedern des Gemeinderates bestehe, das der pflichtgemässen Aufgabenerfüllung entgegenwirke.Ihre Aufgaben werden bis zur durchgeführten Ersatzwahl von den übrigen Mitgliedern des Gemeinderates übernommen.