Während des Sirenentests, der jedes Jahr am ersten Mittwoch im Februar durchgeführt wird, braucht die Bevölkerung keine Verhaltens- oder Schutzmassnahmen zu ergreifen.Ausgelöst wird am Mittwoch, 6. Februar, um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm». Es ertönt eine Minute lang ein regelmässig auf- und absteigender Heulton. Nach einem Unterbruch von zwei Minuten ist er noch einmal während einer Minute zu hören. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» getestet. Gesamtschweizerisch werden an die 8000 Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Von ihnen sind 5000 fest installiert und rund 2800 mobil.Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt «Alarmierung der Bevölkerung» auf den letzten Seiten jedes Telefonbuches, auf Teletextseite 680 der SRG-Sender sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. (pd)