12.04.2019

Parkplätze und Beitragspflicht

«Sinn und Zweck der öffentlichen Parkplätze ist das Ermöglichen einer kurzfristigen, zentralen Parkgelegenheit für Besucher, Anwohner oder Handwerker», schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung. Sie hat festgestellt, dass öffentliche Parkplätze vermehrt als Dauerabstellplätze genutzt werden. Deshalb bittet sie, die Parkplätze im genannten Sinn zu nutzen. Zudem dürfen auf öffentlichen Parkplätzen im öffentlichen Raum keine Fahrzeuge ohne Kontrollschilder abgestellt werden.Die AHV-Zweigstelle Eichberg macht auf die Beitragspflicht für Nichterwerbstätige aufmerksam: «Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen, fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Rente führen.»Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach dem 20. Lebensjahr Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das Rentenalter erreicht ist. Als Nichterwerbstätig gilt, wer kein oder nur ein kleines Erwerbseinkommen hat. So etwa vorzeitig Pensionierte, IV-Bezüger, Verwitwete, Weltreisende, Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 4702 Franken Bruttoeinkommen pro Jahr, ausgesteuerte Arbeitslose, Studierende oder Geschiedene. (red/gk)

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