Im Blattackerquartier verkehren täglich Menschen jeden Alters. Kindergarten, Primarschule, Oberstufe, Kantonsschule, Musikschule und Heilpädagogische Schule sind dort angesiedelt. Die Gemeinde Au wollte im ganzen Gebiet eine Tempo-30-Zone einrichten. Dazu kam es nicht. Das Verwaltungsgericht hatte das Projekt im Juni 2019 wegen Verfahrensfehlern gestoppt. Die Gemeinde hätte das Vorhaben neu aufgleisen müssen. Sie entschied aber, es nicht weiter zu verfolgen.«Wir halten den Fokus auf dem Gebiet», sagt Gemeindepräsident Christian Sepin. Aktuell unternimmt die Gemeinde einen weiteren Versuch, die Verkehrssicherheit im Quartier zu erhöhen. Sie markiert in der Römerstrasse neun Parkfelder und erlässt somit ein Teilparkverbot. Die Gemeindestrasse führt von der Primarschule bis zum OMR-Schulhaus Am Bach quer durch das Quartier.Beeinträchtigt wird die Verkehrssicherheit, sobald Fahrzeuge in ununterbrochener Linie entlang der Römerstrasse parkieren. «Begegnen sich zwei Lenker, können sie nicht queren. Einer muss die gesamte Strecke zurücksetzen», sagt Christian Sepin. Sind Parkfelder eingezeichnet, darf man seinen Wagen ausschliesslich innerhalb der Markierung abstellen. Der Abstand beträgt mindestens 25 Meter. Die Anwohner überblicken die Strasse beim Ein- und Ausfahren, Fahrzeuge können ausweichen. «Wir erreichen so ein Maximum an Sicherheit und Parkfläche.»Am 2. November lief die Auflagefrist ab. Laut Auskunft des zuständigen Sicherheits- und Justizdepartements St. Gallen ging bis Montag, 8. November, kein Rekurs ein. «Sobald der Entscheid rechtskräftig ist, malen wir», sagt Christian Sepin.