Mit der neuen Verordnung dürfen Österreicherinnen und Österreicher ohne 2G-Nachweis ihre Wohnung nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen – also etwa für nötige Besorgungen, den Weg zur Arbeit oder zur körperlichen und psychischen Erholung. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren.Es ist weiter möglich, den Weg zur Impfung, zum Arzt oder sonstigen Gesundheitsdienstleistungen anzutreten, beruft sich das Nachrichtenportal vol.at, am Sonntag auf den Entwurf der Verordnung. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zur Schule oder Universität seien weiter möglich. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Beschränkungen ausgenommen. Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test "freitesten".Der Ungeimpften-Lockdown muss am Sonntagabend noch vom Hauptausschuss des Nationalrats bestätigt werden und gilt ab Mitternacht und vorerst auf zehn Tage befristet.