Am 24. und 25. Dezember bleiben die derzeitigen Lockerungen zwar noch bestehen. Ab dem 26. Dezember bis und mit 17. Januar gelten gemäss ORF ganztägige Ausgangsbeschränkungen mit Ausnahme von Arbeit, Sport, Grundbedürfnissen und Hilfeleistungen. Der Handel wird mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften geschlossen, ebenso die Gastronomie, Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen sowie Kultureinrichtungen. Auch die Schulen bleiben bis 17. Januar geschlossen, stattdessen gibt es Distance-Learning. Über die Öffnung von Skigebieten sollen Bundesländer und Bezirke eigenständig entscheiden.Ab dem 15. Januar finden schliesslich Massentests statt. Wer sich testen lässt und ein negatives Ergebnis vorweisen kann, darf die Betriebe, die am 18. Januar wieder öffnen, nutzen. Für alle anderen gelten die Ausgangsbeschränkungen und einhergehenden Massnahmen bis 24. Januar.