Der Belgier, der als Osteopath den Bewegungsapparat zu behandeln hatte - beging, kurz zusammengefasst - folgende Taten: Er berührte Patientinnen an den Geschlechtsteilen, rieb sein eigenes Geschlechtsteil an ihnen, berührte sie im Schambereich oder fasste ihre Brüste an. Mehrfach drang er auch mit seinen Fingern in die Scheide ein.Der Angeklagte war zunächst nicht geständig, bestritt alle Vorwürfe und gab sogar den betroffenen Frauen die Schuld. Schliesslich rang er sich dann allerdings zu einem Eingeständnis seiner Schuld durch. Und zwar vollumfänglich. Er stimmte den Aussagen der Opfer uneingeschränkt zu. Somit ebnete er den Weg für ein abgekürztes Verfahren. In einem solchen Verfahren bleibt den Opfern die Konfrontationseinvernahme, auf die der Angeklagte Anspruch gehabt hätte, erspart.Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagter einigten sich auf eine von ihnen allen akzeptierte Strafe. Das letzte Wort hat das Kreisgericht. Die Staatsanwältin betonte, dass das abgekürzte Verfahren mit seinem Urteilsvorschlag keinen «Strafrabatt» bedeute.Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten, die vollumfänglich abzusitzen ist. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft und die bereits in Haft vollbrachte Zeit werden natürlich angerechnet. Dazu kommt eine Busse von 1000 Franken, die mit dem Cannabiskonsum des Täters zu tun hat.Ausserdem geht es um 10 Jahre Landesverweis sowie ein lebenslängliches Berufsverbot in der Schweiz. Ob es so kommt, wie Staatsanwaltschaft und Verteidigung es sich vorstellen, entscheidet das Gericht heute Mittag.