Präsident Markus Straub durfte neben den Ortsparteimitgliedern drei Kantonsratskandidaten begrüssen. Walter Freund, Thomas Eugster und Sandro Lüchinger durften den Anwesenden ihre Wahlziele vorstellen und Fragen beantworten.
Der langjährige Vizepräsident Oskar Gächter trat aus dem Vorstand zurück. Mit Michael Göldi konnte seine Funktion wieder besetzt werden.
SVP gegen Sondernutzungsplan
Neben den statutarischen Geschäften diskutierte die Versammlung ausführlich über den Sondernutzungsplan «Neufeld – Deponie Typ A». Bis am 21. Februar kann die Bevölkerung mitwirken. Im Rahmen dieser Mitwirkung ist die SVP Rüthi gegen den Sondernutzungsplan «Deponie Neufeld» und ersucht den Gemeinderat, diesen nicht zu erlassen, wie sie in einer Mitteilung schreibt.
Für die SVP sprechen einige Gründe gegen die «Deponie Neufeld». Im Planungsbericht vom 12. September 2023 ist im Fazit festgehalten, dass die negativen Auswirkungen des Vorhabens nur reduziert, aber nicht eliminiert werden können. Als eher negativ werden im Bericht folgende Interessen bewertet: Beeinträchtigung geschützter Waldgesellschaften, Ästhetik / Einordnung in das Landschaftsbild, ideelle Immissionen, Bodenschutz, Verhinderung der Verbreitung von Neophyten, Risiko einer Verschmutzung des Grundwassers, Raum für Sicherstellung der ökologischen Funktionen sowie Lärmbelastung Betrieb.
Die SVP Rüthi beurteilt die Gefährdung des Grundwassers als erheblich. Es ist nicht sicherge-stellt, dass das Grundwasser in gleichbleibender Qualität bleibt. Die Verkehrsbelastung auf der Werkstrasse führt zu massiven Lärmbelästigungen – und mögliche Schäden an der Gemeindestrasse müssen von der Gemeinde übernommen werden. Nur die Ortsgemeinde Rüthi profitiert laut SVP finanziell, die Lasten hat die Allgemeinheit zu tragen.
Was die Politische Gemeinde Rüthi betrifft, gab es weitere Diskussionspunkte. So wird zum Beispiel das Öffentlichkeitsgesetz nach wie vor nicht umgesetzt. Nach den verlorenen Abstimmungen des Gemeinderats stellt sich die Frage, wie es mit der Gemeinde zukünftig weitergeht, heisst es weiter. Auch gegenüber einer Steuerfusssenkung, zum Beispiel bei der Grundsteuer, darf man sich nicht verschliessen.