03.03.2020

Öltanks sollten regelmässig kontrolliert werden

Der Stadtrat weist darauf hin, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verpflichtet sind, ihre Tankanlage regelmässig kontrollieren zu lassen.

Nimmt die Umwelt wegen einer fehlenden Kontrolle Schaden, haftet der Eigentümer. Eine professionelle Tankkontrolle erhöhe die Sicherheit und erhalte den Wert der Anlage.Bis zur Anpassung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2007 erhielten Tankanlagenbesitzer von der Gemeinde oder dem Kanton eine Aufforderung, ihren Tank kontrollieren zu lassen. Die Verantwortung für die Kontrolle liegt seither jedoch vollständig beim Eigentümer. Eine Anlage darf keine Gefahr für den Boden oder die Gewässer darstellen. Nur eine regelmässige Kontrolle durch Fachpersonen gewährleistet eine sichere Lagerung des Heizöls.Tankanlagen, die sich in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen befinden, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die übrigen Tankanlagen sind meldepflichtig. Bei bewilligungspflichtigen Tankanlagen schreibt das Gewässer-schutzgesetz zwingend vor, diese alle zehn Jahre von einer Fachperson kontrollieren zu lassen. Leckanzeigegeräte bei doppelwandigen Tanks oder Rohrleitungen müssen alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden.Die Kontrollrapporte können von der zuständigen Behörde jederzeit eingefordert werden. Wer die Kontrollen unterlässt, handelt grobfahrlässig und riskiert bei einem Schadenfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder verweigert.Auch bei meldepflichtigen Tankanlagen sind Hausbesitzer gehalten, periodische Sichtkontrollen durch Fachpersonen durchführen zu lassen. Die Kontrolle sollten von Fachunternehmen durchgeführt werden, die dem Verband Citec Suisse (www.citec-suisse.ch) der Tankbranche angehören. (sk)

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