27.04.2018

Ohne Billett, aber mit Handy

Ein Autofahrer, dem das Billett entzogen worden war, soll im Auto telefoniert haben, was Grenzwächter beobachteten. Sie kontrollierten ihn und stellten fest, dass er gar nicht hätte fahren dürfen. (Telefonieren, nebenbei bemerkt, natürlich auch nicht.)

Von gb
aktualisiert am 03.11.2022
Der Beschuldigte wird am Dienstag, 1. Mai, in Altstätten dem Richter begegnen. Denn er ist nun wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln (Telefonieren beim Fahren) sowie wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises angeklagt.Den Führerausweis hatte ihm übrigens das Strassenverkehrsamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden im letzten Jahr abgenommen – auf unbestimmte Zeit, wegen erheblicher Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Mannes.Der Angeklagte stammt aus dem Appenzeller Vorderland und war auf der Auer Zollstrasse in Richtung Grenzübergang unterwegs, als die Grenzwächter ihn beobachteten. Das war Ende September.  

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