Am 24. Oktober wurde die Nutzungsplanung beraten und über die Anpassungen der Planungen entschieden.
Aufgrund der Mitwirkung hat der Gemeinderat das Baureglement mit einer neuen Bestimmung zu Antennenanlagen ergänzt. Im Zonenplan wurden punktuell die Aus- und Umzonungsflächen sowie Verkehrsflächen angepasst, wie die Gemeinde mitteilt. Diverse Anträge zum Gemeinderichtplan Fuss- und Wanderwege wurden zur Prüfung an die Tiefbaukommission überwiesen. Die Karte Fuss- und Wanderwege wie auch das Erschliessungsprogramm werden im Verfahren für Gemeinderichtpläne erlassen. Deshalb sind sie nicht Teil der öffentlichen Auflage. Die Eingaben aus der Mitwirkung und deren Beurteilung hat der Gemeinderat in einem Mitwirkungsbericht festgehalten. Der Mitwirkungsbericht ist unter www.mitwirkung-wolfhalden.ch abrufbar.
Die Pläne sind bis am 3. Dezember öffentlich aufgelegt und im Gemeindehaus oder online unter www.wolfhalden.ch einsehbar. Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen mit bestimmten Begehren und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden. Nach der Auflage erlässt der Gemeinderat die Nutzungsplanung. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum. Der Regierungsrat wird die Nutzungsplanung im Anschluss genehmigen. Danach kann sie in Kraft treten.