21.12.2018

Notfalls bis vor Bundesgericht

Gutachten: SP-Grüne und FDP zeigen sich angetan vom Gutachten zur Weiterentwicklung der St. Galler Spitalverbunde. Ob die Regierung nun aber, wie von der FDP gefordert, «rasch entscheidungsrelevante Grundlagen liefert», bleibt ungewiss. Zupass kommt das Gutachten nämlich auch dem Altstätter Anwalt Werner Ritter.

Von lü
aktualisiert am 03.11.2022
Er hat gegen die «Denkpausen» für die Umbauprojekte Wattwil und Altstätten Beschwerde eingelegt – im eigenen Namen und im Namen anderer Privatpersonen. In der Rekursbegründung wird Ritter nach eigenen Angaben darlegen, dass es sich bei der «Denkpause» in Tat und Wahrheit um eine vorläufige Sistierung handle – und dass für eine solche Massnahme gemäss Gutachten Regierung oder Kantonsrat zuständig wären. Dem Spitalverwaltungsrat wirft Ritter zudem vor, dass er den «Denkpause»-Entscheid ohne jegliche Faktengrundlage gefällt habe. Es gebe dazu keine Studie, keine Abklärungen, keine Zahlen – keine einzige Akte. «Die Denkpause ist eine reine Kopfgeburt des Verwaltungsrates», redet sich Ritter ins Feuer. Fällt der Rekursentscheid des kantonalen Gesundheitsdepartements nicht in seinem Sinne aus, will der Altstätter Anwalt die Sache weiterziehen. Ans Verwaltungsgericht und notfalls auch ans Bundesgericht. Ein Ende der Auseinandersetzung ist mithin nicht absehbar. (lü)

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