Der Fussgängerstreifen über die Churerstrasse auf Höhe der Städlenstrasse beschäftigt die Ämter weiterhin. Der Kanton möchte ihn um rund 18 Meter in Richtung Oberriet verlegen, also auf die andere Seite der einmündenden Städlenstrasse, etwa auf die Höhe Kante Löwenparküberbauung.Weil der Fussgängerstreifen als gefährlich gilt, hat das Polizeikommando zwar letztes Jahr die Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Fussgängerstreifens auf 30 km/h herabgesetzt. Übersichtlicher ist es damit aber nicht geworden. Und an die Geschwindigkeitslimite halten sich auch nicht alle, wie eine von der Kantonspolizei durchgeführte Kontrolle ergeben hat.Voraussetzung ist die Verlängerung des TrottoirsOhne bauliche Massnahmen lässt sich der Fussgängerstreifen allerdings nicht verlegen. Im Besonderen muss von dort, wo der Klausweg (eine von vielen Kindern genutzte Verbindung zum Schulhaus Klaus) zwischen den Häusern heraus auf die Churerstrasse trifft, das Trottoir bis zum neuen Übergang hin verlängert werden, erklärt Rita Lichtensteiger, Projektleiterin im Tiefbauamt des Kantons. Auch die Beleuchtung müsse an die geplante Situation angepasst werden.Der Fussgängerstreifen gilt schon lange als unsicher, weshalb sich viele Eltern um die Sicherheit ihrer Kinder sorgen. Andreas Broger hat darum vor zwei Jahren einen Vorstoss im Kantonsrat eingereicht. In ihrer Antwort hat die Regierung die Bedenken der Altstätter dann bestätigt. Das Sicherheitsdefizit liege an den ungenügenden Sichtweiten, hielt sie fest. Die beste Lösung wäre nach Ansicht der Regierung gewesen, das unmittelbar neben dem Fussgängerstreifen stehende Haus zu kaufen und es abzubrechen, wozu die Eigentümer aber nicht Hand bieten wollten. Der Kanton hätte den Fussgängerstreifen gerne zeitgleich mit der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verlegt. Wegen der nötigen Trottoirverlängerung müsse aber zunächst ein Kantonsstrassenprojekt erarbeitet werden, hiess es im Sommer 2018.Anstösser: «Eine Ampel täte es auch»Das nun vorliegende Projekt hat aber nicht nur Befürworter: An der Bürgerversammlung Ende November wollte Walter Büchel den Anteil der Stadt an den Baukosten aus dem Budget streichen lassen. Als Anstösser ist er direkt betroffen: Wegen des Verbots des freiwilligen Anhaltens im Bereich von Fussgängerstreifen werde er mit dem Auto nicht mehr vors eigene Haus fahren dürfen. Ausserdem bemängelte Büchel das Projekt als «Flick», als nicht zu Ende gedachte Lösung. Bis sich das Haus, das die Sicht einschränkt, abbrechen oder eventuell versetzen lasse, könnte der Fussgängerübergang wie beim Musikzentrum Chunrat mit einem Lichtsignal geregelt werden.Zur Abstimmung kam es dann nicht: Stadtpräsident Ruedi Mattle liess den Antrag auf Streichung der Budgetposition nicht zu; das Projekt des Kantons sei als gebundene Ausgabe zu betrachten.Dennoch ist noch offen, wann der Fussgängerstreifen verlegt werden kann. Laut Tiefbauamt sind während der Auflage des Projekts im August drei Einsprachen eingereicht worden. Das Verfahren ist noch hängig.Etwa jeder Zwanzigste fährt zu schnellBlitzer Am 7. November hat die Kantonspolizei im Bereich des Fussgängerstreifens eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. An jenem Donnerstag sind während etwas mehr als einer Stunde, beginnend kurz vor ein Uhr nach dem Mittag, 672 Fahrzeuge erfasst worden. 30 waren zu schnell. Die höchsten Geschwindigkeiten betrugen 42 und 36 km/h.Zwar kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass nur etwas mehr als vier Prozent zu schnell sind und sich demnach 95 von 100 Autofahrern an die Limite halten. Bei der heiklen Situation am Fussgängerstreifen und der nur sehr kurzen Distanz, die einem zum Bremsen zur Verfügung steht, bilden die anderen vier bis fünf Autos aber ein erhebliches Risiko.Deswegen soll hier der Verkehr über längere Zeit überwacht werden: Laut Verkehrspolizei soll eine semistationäre Anlage eingerichtet werden, sagt Rita Lichtensteiger vom Tiefbauamt. Wann, stehe noch nicht fest. (mt)