Kommentare in sozialen Medien, besonders auf Facebook, sind oft jenseits jeglichen Anstands. SP-Kantonsrätin Karin Hasler ist allerdings der Ansicht, dass nicht nur oft die Grenzen des Anstands überschritten werden, sondern auch jene des gesetzlich Erlaubten. Man könne immer wieder Aussagen lesen, die rassistisch seien. Und zwar schwerwiegend, so dass sie bereits unter die Rassismus-Strafnorm fallen dürften, hält sie in einer Einfachen Anfrage fest, die sie am Dienstag der Regierung zur Beantwortung eingereicht hat.Pikant ist, dass man solche Äusserungen sogar auf der Facebook-Seite der Kantonspolizei St. Gallen findet, sogar jahrealte.Die Äusserungen wären problemlos rückverfolgbarVerstösse gegen Art. 261bis des Strafgesetzbuches seien Offizialdelikte, die von Amtes wegen zu verfolgen seien, hält Hasler fest. Angesichts der gefundenen rassistischen Äusserungen auf der Facebook-Seite der Kantonspolizei hat sie aber den Eindruck, dass die Polizei solche Bemerkungen nicht konsequent und systematisch verfolgt und von sich aus Strafverfahren eröffnet. «Dabei wären die Namen bekannt – die Äusserungen könnten ohne weiteres rückverfolgt werden», meint Karin Hasler. Die Nichtverfolgung solcher Tatbestände habe schwerwiegende Folgen für das soziale Zusammenleben und sei der Integration hinderlich. «Betroffene könnten das Gefühl haben, dass der Kanton die Integration und die Rassismus- Strafnorm nicht ernst nimmt», mahnt Hasler. Von der Regierung will die Balgacher Kantonsrätin nun wissen, wie sie die Situation auf kantonseigenen Onlineplattformen beurteile und welche Massnahmen sie gegen rassistische Aussagen zu treffen gedenke.