Verfügung 14.07.2023

Niedrige Pegelstände und Trockenheit: Wasserentnahme wird teilweise eingeschränkt

Das Amt für Wasser und Energie schränkt ab Samstag, 15. Juli, den Wasserbezug für den Gemeingebrauch aus kleineren Oberflächengewässern in sieben Regionen ein. Betroffen ist auch das Rheintal.

Von sk/red
aktualisiert am 14.07.2023

In den sieben Regionen St.Gallen-Rorschach, Rheintal, Linthgebiet, Unter- und Obertoggenburg, Neckertal und Fürstenland wurde die Gefahrenstufe für Trockenheit von 2 auf 3 «erhebliche Gefahr» erhöht. Mit einer Allgemeinverfügung untersagt das Amt für Wasser und Energie in diesen Regionen ab Samstag, 15. Juli  Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch aus Oberflächengewässern bis auf Widerruf.

Der «Gemeingebrauch» ist eine St. Galler Besonderheit, «ein alter Zopf», wie Michael Eugster, Leiter Amt für Wasser und Energie, sagt.  Unter diesen Begriff fallen Wasserentnahmen ohne Bewilligung, die bis zu 50 Liter pro Minute zulässig sind, sofern für das Gewässer keine negativen Auswirkungen entstehen. Diese Entnahmen aus Bächen sind bis auf Weiteres untersagt. Die Gewitter der letzten Tage hatten zwar etwas Bodenfeuchte gebracht, an den niedrigen Pegelständen der Gewässer indes nichts geändert, so Eugster. Dafür wäre ein zwei bis drei Tage dauernden Landregen nötig, führt der Amtsleiter aus.

Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind weiterhin erlaubt. An der Entnahmestelle darf das Wasser nicht aufgestaut werden. Das Verbot gilt für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer, wie Weiher und Teiche. Mit folgenden Ausnahmen:

In den nachfolgend genannten Regionen darf aus diesen Gewässern weiterhin Wasser bezogen werden:

  • Alter Rhein bei Diepoldsau
  • Rheintaler Binnenkanal
  • Bodensee
  • Zürich-Obersee
  • Alpenrhein
  • Linthkanal
  • Thur bis Wattwil

Wasserentnahmen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, sind ohne Bewilligung ohnehin nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht, heisst es in der Mitteilung des Bau- und Umweltdepartements. Für die Kontrolle der Massnahmen sind die Gemeinden verantwortlich.


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