06.06.2018

Nicht unbeaufsichtigt in die Badi

Der Sommer steht vor der Tür, die Badehosen sind bereitgelegt. Jung und Alt zieht es zur Abkühlung in die Freibäder der Region – doch ab wann dürfen Kinder und Jugendliche ohne Begleitung ins Schwimmbad?

Von Benjamin Schmid
aktualisiert am 03.11.2022
Benjamin SchmidDie Frage nach der Altersbeschränkung haben sich die Verantwortlichen des Freibades Widnau auch gestellt – und sind zum Entschluss gekommen, dass Kinder nicht mehr ab acht, sondern neu erst ab zehn Jahren ohne erwachsene Begleitung ins Schwimmbad dürfen. Das Gesetz gibt keine Regelung der Altersbeschränkung vor. Ein Blick in verschiedene Badis verrät, dass bei den meisten der Eintritt ab acht Jahren ohne Begleitung Erwachsener zugelassen wird. «Schweizweit ist mir keine einheitliche Regelung bekannt», sagt Philipp Binaghi, Leiter Kommunikation und Marketing der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG), und ergänzt: «Die Regelung obliegt dem Betreiber in dessen Sicherungskonzept.» Gemäss Binaghi vertritt die SLRG analog zur ersten Baderegel, dass Kinder nie alleine am und im Wasser zu lassen und kleine Kinder sogar in Griffnähe zu beaufsichtigen sind. Wann ein Kind reif genug für den alleinigen Aufenthalt am Wasser ist, liege im elterlichen Ermessen. Sicherheits-Check in der VolksschuleUm die Situation übersichtlicher zu gestalten, gibt es gemäss Patrik Baumer, Leiter Amt für Sport des Kantons St. Gallen, seit 2011 Bestrebungen des Bildungsdepartements, den sogenannten Wassersicherheits-Check (WSC) flächendeckend in der Volksschule einzuführen. Neu ist der WSC Bestandteil des Lehrplans der Volksschule: «Die Schülerinnen und Schüler können Situationen im, am und auf dem Wasser bezüglich Sicherheit einschätzen und sich adäquat verhalten. Im Zentrum steht dabei das sichere Schwimmen.» Die Umsetzung der Lehrplanziele und -inhalte ist verbindlich. Regelmässiger Schwimmunterricht unterstützt eine nachhaltige Ausbildung der Kinder und Jugendlichen. «Ziel ist es, dass sich alle Schülerinnen und Schüler ab der Mittelstufe sicher im Wasser bewegen und schwimmen können», sagt Baumer und fügt hinzu: «Das wäre ungefähr ab dem Alter von zehn Jahren.»Gemäss Katja Jüstrich, Gastronomieverantwortliche im Freibad Widnau, kam es immer wieder zu Situationen, in denen unbegleitete Jugendliche und Kinder im Freibad aufgegriffen wurden. «Teilweise wurden die Kinder am Morgen gebracht und erst am Abend wieder abgeholt», erklärt Katja Jüstrich. Deswegen habe man den Entschluss gefasst, das Alter von acht auf zehn Jahre zu erhöhen. «Das Alter alleine liefert keine Garantie für die Wassersicherheit der Kinder», sagt Katja Jüstrich und ergänzt: «Aber im Zusammenhang mit einem WSC schränkt es die Chance von vermeidbaren Unfällen doch entscheidend ein.» Föderalismus im FreibadFür Nuran Reci aus Widnau ist dieser Schritt absolut richtig: «Mein Bub ist jetzt zehn und ich weiss, dass er schwimmen kann. Aber mit acht Jahren hätte ich ihn noch nicht alleine ins Schwimmbad gehen lassen.»Gemäss Peter Koller, Betriebsleiter des Schwimmbads Rheineck, setzt die Badi seit einiger Zeit auf den WSC. «Kinder ab acht Jahren, die im Besitz eines WSC-Diploms sind, dürfen ohne Begleitung ins Schwimmbad. Wer keines hat, darf nur in Begleitung einer volljährigen Person eintreten.» In Altstätten dürfen Kinder prinzipiell ab acht Jahren unbegleitet ins Freibad. Allerdings achte der Badmeister gemäss Madeleine Schönenberger, Betriebsleiterin des Schwimmbads Altstätten, darauf, ob die Kinder wassersicher sind oder nicht. «Analog dem WSC testet der Badmeister die Schwimmfähigkeiten junger Gäste.» Ausserdem gibt es seit einigen Jahren eine positive Entwicklung bezüglich Schwimmkursangebote und deren Nachfrage. Diese würden rege genutzt. Auch im Freibad Oberriet kennt man das Problem mit dem Alter. «Kinder unter acht Jahren müssen zwingend in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson erscheinen», sagt Heinz Stampfl, Betriebsleiter des Freibads Oberriet, und ergänzt: «Normalerweise sind bei uns die Achtjährigen nicht alleine unterwegs.» Im Zweifel lasse der Badmeister die unsicheren Schwimmer vorschwimmen und prüfe damit ihre Sicherheit im Wasser. Nicht nur in der Volksschule hat man sich der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen im und ums Wasser angenommen, auch beim Bruggerhorn in St. Margre-then: «Vorschulpflichtige Kinder müssen in Begleitung einer erwachsenen Person kommen, wollen sie ins Freibad», sagt Christian Baumgartner, Betriebsleiter des Bruggerhorns. An der nächsten Sitzung im Juli sei das ein Thema. Dann wolle man die Badeordnung überarbeiten und an die aktuellen Sicherheitsbestimmungen anpassen. «Ob der Eintritt ins Freibad ans Alter oder an den WSC gebunden wird, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Die Sicherheit muss gewährleistet sein. Ausserdem liegt die Hauptverantwortung weiterhin bei den Erziehungsberechtigten», sagt Baumgartner.

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