Kurt LatzerKürzlich hat das Grenzwachtkorps zwischen 17.30 und 18 Uhr wieder eine Kontrolle beim Diepoldsauer Wahrzeichen, der Schrägseilbrücke, durchgeführt. Nicht zum ersten Mal an dem Ort und zu der Zeit. Verkehrsteilnehmer ärgern sich und fragen, ob das zu der Uhrzeit nötig ist und ob Grenzwächter dazu berechtigt seien. Oder ist es allein Sache der Kantonspolizei, abseits der Grenzübergänge Automobilisten aus dem Verkehr zu ziehen?«Kontrollen sind grundsätzlich im ganzen Land und jederzeit möglich», sagt Michael Steiner, Mediensprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Die EZV stütze sich bei ihren Kontrollen auf das Zollgesetz, das in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gelte. Für die vom Kanton St. Gallen definierten Kompetenzen des EZV gelte ein beschränkter Grenzraum. Knotenpunkte besonders geeignetUnd warum kontrollieren Grenzwächter ausgerechnet dann, wenn Fahrzeuge in allen Richtungen stauen? «Die EZV macht Kontrollen nicht von der Verkehrssituation abhängig, sie finden aufgrund von Risikoanalysen, Fahndungen oder konkreten Hinweisen beziehungsweise Verdachtsmeldungen statt», sagt der EZV-Mediensprecher.Ist es nötig, Fahrzeuge ausgerechnet bei Ein- und Ausfahrten der Autobahn anzuhalten? «Verkehrsknotenpunkte eignen sich für Kontrollen, weil dort die Aufgriffe am häufigsten und die Effizienz am höchsten ist», sagt Michael Steiner.Jede Kontrolle müsse allerdings über einen gesicherten Platz ausserhalb des Verkehrs verfügen, wodurch die Grenzwächter den Verkehrsfluss nicht behinderten. Überprüft werden auch Fahrzeuge, die nicht von der Grenze her kommen, sondern auch jene, die in Richtung Diepoldsau unterwegs sind. Kontrollen bei der Ein- und Ausreise dienen laut EZV dem Schutz der inneren Sicherheit und der Bevölkerung. Zudem werde so der ordnungsgemässe Verkehr von Personen und Waren gewährleistet. Michael Steiner: «Dank dieser Kontrolltätigkeit konnten in den letzten Tagen und Wochen auch im Rheintal mehrere Vermögensdelikte aufgeklärt, Einbruchwerkzeuge und Diebesgut entdeckt und Fahndungstreffer erzielt werden.» Wegen Verkehrsbehinderungen, ausgelöst durch Kontrollen des Grenzwachtkorps, habe die Eidgenössische Zollverwaltung aus dem St. Galler Rheintal bisher keine Reklamationen erhalten. «Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim zuständigen Kommando des Grenzwachtkorps zu beschweren. Alle Beschwerden werden rasch behandelt und beantwortet», sagt Michael Steiner.