31.01.2019

Nicht hauen!

Kinder- und Jugendpolitik ist Sache der Kantone und Gemeinden. Meinrad Gschwend, Kantonsrat der Grünen, fragte darum die Regierung, was der Kanton tue, um Kinder vor Gewalt zu schützen.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Max TinnerMan sollte meinen, es wäre allen klar: Kinder erzieht man nicht mit Schlägen. Kinder haben Rechte, die in einer Konvention der Vereinten Nationen verbrieft sind. Auch die Schweiz hat dieses Übereinkommen unterzeichnet. Sie verpflichtete sich damit, Kinder vor jeder Form von Misshandlung zu schützen, hält Meinrad Gschwend, Kantonsrat der Grünen Partei aus Altstätten, in einer Einfachen Anfrage an die Kantonsregierung fest.Aufklärung bringt mehr als ein Verbot im GesetzAuf eidgenössischer Ebene hat sich der Bundesrat letzten Sommer gegen ein ausdrückliches Verbot von Körperstrafen und anderen erniedrigenden Handlungen gegenüber Kindern ausgesprochen. Die Walliser Nationalrätin Géraldine Marchand will ein solches im Zivilgesetzbuch verankern. Dem Bundesrat hingegen genügen die bestehenden Regelungen. Er setzt zudem auf Prävention und ist der Ansicht, dass Sensibilisierung durch Aufklärung mehr bringt als ein Verbot.Beim Kanton St. Gallen ist man offenbar derselben Ansicht, wie man aus der Antwort der Regierung auf die Fragen Meinrad Gschwends schliessen kann. Besonders wichtig seien die Sozialberatungsstellen der Gemeinden, speziell die Mütter-Väter-Beratung, die Erziehungs- und Familienberatung und die Schulsozialarbeit. Ausserdem legt der Kanton Gewicht auf die Vernetzung und Weiterbildung der Fachleute (zu denen nicht nur die Mitarbeitenden des Kinderschutzzen­trums in St. Gallen und der Beratungsstellen der Gemeinden gehören, sondern auch Kinder­- gärtner/-innen, Lehrkräfte, Mitarbeiter der Jugendarbeitsstellen, Ärzte, Therapeuten, Beistände und weitere mehr).Die Zusammenarbeit dieser Akteure will der Kanton noch verbessern, indem bis 2020 übergeordnete Standards für den Kindesschutz erarbeitet werden. Der Kanton will zudem noch dieses Jahr eine Datenbank mit den verschiedenen Angeboten und Beratungsstellen aufbauen, die das Netzwerk im Bereich Kindesschutz abbildet.Geld für Projekte wird nicht abgeholtDarüber hinaus fördert der Kanton Projekte der Gemeinden für einen besseren Kindesschutz über den Kinder- und Jugendkredit, der mit Geld aus dem kantonalen Lotteriefonds finanziert wird. Diese Möglichkeit sei aber bislang nur wenig beansprucht worden, schreibt die Regierung.HinweisDer Kanton hat eine Internetseite zum Thema aufgebaut:www.kinderrechtesg.ch

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