Der Widerstand hat sich gelohnt. Nachdem der Kanton letzten November 71 Grundstückbesitzern ankündigte, ihre Parzellen aufgrund erhöhter Arsenwerte in den Kataster der belasteten Standorte aufzunehmen, verlangten einige Grundstückbesitzer ergänzende Bohrproben.Erfreulicher Bescheid aus dem LaborDaraufhin liess das Amt für Umwelt AFU neun Rammkernsondierungen durchführen und den Untergrund auf den Arsengehalt untersuchen.Bei rund der Hälfte der Bohrungen konnte ein natürlich gewachsener Untergrund ohne Arsenbelastung festgestellt werden, sagt Guido Schmid, Leiter Abteilung Boden- und Stoffkreislauf vom Amt für Umwelt. Bei der anderen Hälfte ergaben die Proben künstliche Auffüllungen mit Arsenbelastung. Anfang Juli verschickte das Amt für Umwelt einen Brief, der – immerhin für einzelne – positiv ausfiel. «Aufgrund der Untersuchungen mussten neun Grundstücke nicht in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen werden», sagt Guido Schmid.Der Eintrag und seine FolgenDie belasteten Grundstücke hingegen sind bereits im Kataster ersichtlich. Zudem werden sie auch im Grundbuch vermerkt.Die Webseite des Kantons weist darauf hin, dass bei Handänderungen von belasteten Grundstücken eine Bewilligung des AFU nötig sei. Es könne bei einer Handänderung sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer von Vorteil sein, wenn Art und Umfang der Belastung auf dem Grundstück anhand einer Untersuchung belegt und beziffert werden können, heisst es weiter. Dies diene der Abschätzung eines allfälligen Minderwertes.Kostenfrage teilsgeklärtDie Kosten für die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Eintrag in den Kataster gehen zu Lasten des Kantons St. Gallen.Wie die weiteren Kosten aufgeteilt werden, ist noch offen, da bis anhin immer noch kein Verursacher für die Arsen-Belastungen im Hennimoos-Quartier gefunden werden konnte.Hildegard Bickel