30.05.2021

Neufassung der Schutzverordnung

Morgen startet das Mitwirkungsverfahren zur überarbeiteten Widnauer Schutzverordnung.

Im Zuge der laufenden Revi-sion der Ortsplanung wurde in den letzten Monaten auch die Schutzverordnung der Gemeinde Widnau überarbeitet. Die bestehende Fassung stammt aus dem Jahr 1994, sie ist also fast 30 Jahre alt und wurde damals im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision erarbeitet. Die Schutzverordnung gehört zusammen mit dem Zonenplan und dem Baureglement zur sogenannten Rahmennutzungsplanung, über die jede Gemeinde verfügen muss.Die in der bisherigen Schutzverordnung aufgeführten Kultur- und Naturobjekte wurden durch externe Fachexperten in Zusammenarbeit mit der Kerngruppe Ortsplanung überprüft und neu bewertet. Die fachliche Beurteilung der Kulturobjekte erfolgte durch die Expertin Esther Jonson, ERR Raumplaner AG, St. Gallen, die Naturobjekte wurden durch Jonas Barandun, Ökonzept GmbH, St. Gallen, beurteilt. Alle Kulturobjekte und Naturobjekte wurden detailliert begutachtet und auf ihre Schutzwürdigkeit hin geprüft sowie neu inventarisiert. Die Prüfung ergab, dass etliche Schutzobjekte in den letzten Jahren abgegangen sind oder aber aus dem Schutz entlassen wurden. Auch haben sich teilweise die baulichen Umgebungen so verändert, dass ein Objekt heute ohne Bezug dasteht und allein aufgrund seiner baugeschichtlichen Wertigkeit eine Unterschutzstellung nicht mehr gerechtfertigt ist.Kleine Bauensembles stattgrossflächige GebieteWeiter wurde der sogenannte Ortsbildschutz als Strukturschutz vollständig umgestaltet. Da Widnau – als jüngste Gemeinde im Kanton St. Gallen – nicht über einen historischen Dorfkern verfügt, wurden statt der bisher zwei grossflächigen Ortsbildschutzgebiete acht kleinere Ortsbilder definiert, die je als Zeitzeugen für eine siedlungsgeschichtliche Epoche stehen: Kleine, aber für Widnau spezifische Bauensembles, die in ihrer Struktur erhalten werden sollen. In diesem Strukturschutz ist eine respektvolle und architektonisch überzeugende Erneuerung des Baubestands sehr wohl möglich.Mitwirkungsverfahren bis am 30. Juni offenDer Gemeinderat hat die neue Schutzverordnung und die beiden Inventare zu den Kultur- und den Naturobjekten an seiner letzten Sitzung verabschiedet und möchte sie nun der Öffentlichkeit im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens zur Stellungnahme vorlegen. Die beiden Inventare können auf der Website unter www.widnau.ch (Informationen – Publikationen) oder im Ortsplanungs-Wiki heruntergeladen werden. In den Inventaren finden sich zu jedem Schutzobjekt eine fotografische Dokumentation, eine Beschreibung und eine Bewertung. Sicher ist es interessant, in diesen Inventaren zu blättern. Die beiden Inventare zu den Kultur- und den Naturobjekten bilden die Grundlage für die Schutzverordnung, in der dann die Schutzobjekte nur noch tabellarisch und anhand eines Plans dokumentiert werden. Das Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung für die neu erarbeitete Schutzverordnung ist vom 1. bis 30. Juni 2021 offen. Der Gemeinderat bittet, Eingaben, Kommentare und Hinweise zur Schutzverordnung bis am 30. Juni an die Bauverwaltung Widnau, Neugasse 4, 9443 Widnau, einzureichen. Für Fragen können Interessierte das Ortsplanungs-Wiki nutzen oder sich an die Bauverwaltung wenden. René Altherr erteilt gerne Auskunft unter Telefon 071 727 03 21, E-Mail rene.altherr@widnau.ch. Die öffentliche Auflage der Schutzverordnung erfolgt dann zusammen mit den beiden Inventaren zu einem späteren Zeitpunkt. Die Auflage ist das Rechtsverfahren, erst dann besteht die Möglichkeit, gegen die Schutzverordnung Einsprache zu erheben. (gk)

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