08.07.2018

Neues Feuerschutz-Reglement

Der Gemeinderat hat der Teilrevision des Feuerschutz-Reglements zugestimmt. Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum.

Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung unterliegen Erlass und Änderungen von Reglementen dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Publikation erfolgte am 6. Juli. Gemäss Art. 6 ff. des Gesetzes über den Feuerschutz beginnt die Feuerwehrpflicht in dem Jahr, im dem das 20. Altersjahr erreicht wird, und endet im Jahr, in dem das 52. Altersjahr vollendet wird. Nach Art. 8 des Feuerschutzge­setzes beträgt die Ersatzabgabe höchstens 500 Franken pro pflichtige Person und Jahr. Die Gemeinden erlassen einen Tarif. Die Höhe der Abgabe bemisst sich nach der Steuereinschätzung; die Fakturierung erfolgt durch die kantonale Steuerverwaltung. Die Gemeinde Lutzenberg berücksichtigt die bereits geleisteten Feuerwehrdienste in Art. 16 Abs. 3 Feuerschutzreglement, wonach sich die Ersatztaxen für jedes geleistete Dienstjahr um 1/20 ermässigt.Gemäss Mitteilung der kantonalen Steuerverwaltung ist die entsprechende Fakturierung über die Steuerrechnung seit 2018 systembedingt nicht mehr möglich. Vor dem Hintergrund, dass eine Fakturierung nur über die kantonale Steuerverwaltung realistisch ist, resultiert ein Anpassungsbedarf. Den Gemeinden wird empfohlen, diese Regelungen aufzuheben. Mit der Teilrevision wird Art. 16 Abs. 3 mit dem Wortlauf: «Für jedes geleistete Dienstjahr sei die Ersatztaxe um 1/20 ersatzlos aufgehoben.» Das geänderte Feuerschutzreglement soll bei den Feuerwehr-Ersatzabgaben für das Jahr 2019 zur Anwendung gelangen.Mit der Aufhebung der Pro-ra- ta-Ermässigung kann eine Gleichbehandlung innerhalb des Kantons angestrebt werden, und die Fakturierung der Ersatzabgabe kann weiterhin über das kantonale Steueramt erfolgen, was vorliegend auch notwendig ist, zumal sich die Höhe der Abgabe nach der Steuereinschätzung bemisst.Finanzausgleich zwischen Kanton und GemeindenDieses Jahr erhalten 13 Ausser-rhoder Gemeinden Gelder in Höhe von 9,977 Millionen Franken aus dem kantonalen Finanzausgleich. Finanziert werden diese Ausgleichszahlungen durch einen Kantonsbeitrag von 4,825 Millionen Franken; den Rest steuern sieben Gebergemeinden bei. Zu diesem Kreis – wenn auch mit einem kleinen Beitrag von 51000 Franken – auch die Gemeinde Lutzenberg. Für das Jahr 2019 empfiehlt der Kanton eine Verpflichtung von 50000 Franken.Gemeindebeitrag für TobelfestDas am 11. August stattfindende Tobelfest wird mit einem Gemeindebeitrag von 500 Franken unterstützt. Der Anlass wird durch freiwillige Helfer organisiert und ist für alle kostenlos. Ein Teil der Auslagen soll durch Spenden beglichen werden, der Rest wird durch die Korporation Pro Tobel getragen. (gk)

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