In der letzten Ausgabe des Amtsblatts wurde der Verkauf des Grundstücks 3132 auf dem Areal vom Schloss Weinberg öffentlich ausgeschrieben. Dies, weil mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht klar geregelt ist, wer unter welchen Voraussetzungen landwirtschaftliches Gewerbe und Grundstücke erwerben darf.
So muss der Käufer das Grundstück selber bewirtschaften, und der Preis darf nicht übersetzt sein. Ausserdem braucht es eine Bewilligung des Landwirtschaftsamts. Bis am 6. August konnten sich Kaufinteressenten beim Landwirtschaftsamt melden. «Nachher kann die Parzelle von jedem, also auch von Personen, die das Land nicht selbst bewirtschaften, erworben werden», sagt Erich Serwart vom Landwirtschaftsamt des Kantons.Das Schloss ist seit 38 Jahren im Familienbesitz
Neben dem öffentlich ausgeschriebenen Grundstück steht auch das Schloss Weinberg selbst zum Verkauf. «Ideenwerkstätte für kreative Macher – Schloss sucht Investor/Schlossbesitzer», ist auf home.ch zu lesen.
Das Schloss der Familie Kessler beherbergt im grossen Hauptgebäude mit über 20 Zimmern den privaten Wohnsitz der Familie sowie die Geschäftsräume der Schlosskellerei. Kesslers haben das Weingut 1980 erworben. In den Folgejahren wurde es renoviert und ein Weinbaubetrieb realisiert. Im Nebengebäude sind die Weinkellerei und der Abfüllbetrieb untergebracht. 1988 bis 1991 konnte zudem das Land an den Südhängen Sonnenhalde und Burghalde von der Ortsgemeinde in Pacht genommen werden. Die Südhänge wurden terrassiert und mit den eigenen Rebstöcken bepflanzt. Aus dem Rebberg Sonnenhalde keltert die Weinbaufamilie Kessler für die Ortsgemeinden eigenen Wein.Beste Zukunft für das Schloss Weinberg
Den Verkauf des Schlosses wollte Familie Kessler eigentlich nicht an die grosse Glocke hängen. «Schloss Weinberg mit der Schlosskellerei ist ein KMU, und wie bei allen Kleinunternehmungen kommt man an den Punkt, wo man sich als Unternehmer die Frage stellen muss, wie die Zukunft aussehen soll», sagt Boris Kessler. In seinem Fall kämen ein Generationenwechsel, sofern möglich, ein Investor oder ein neuer Eigentümer in Frage.
«Besonders im Weinbau muss eine langfristige Planung einbezogen werden», erklärt Kessler. Bedenke man, dass eine Neupflanzung der Rebberge auf 30 Jahre und mehr ausgerichtet sei, ergebe es Sinn, das dazu passende Konzept der Weiterführung so früh wie möglich mit einzubeziehen. «Von Experten wird empfohlen, ab 50 mit der Planung der Weiterführung eines KMUs zu beginnen», so Kessler.
Somit sei für die Familie Kessler die sinnvolle Alternative, das Schloss Weinberg und seine Weine in die nächste Zukunft zu begleiten. Bereits habe er Gespräche geführt, sagt Kessler, definitive Verträge seien aber nicht unterzeichnet. «Wir streben einen Verkauf an, mit dem alle Beteiligten die bestmöglichen Voraussetzungen finden. Dafür möchten wir uns die nötige Zeit nehmen», betont Kessler.
Da die Ortsgemeinde ihre Rebberge nicht selbst bewirtschaftet, wartet sie mit Interesse darauf, wie es mit dem Verkauf von Schloss Weinberg weiter- geht. «Der Pachtvertrag kann auf das Ende der Laufzeit oder im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden», sagt Rolf Künzler, Präsident der Ortsgemeinde. Er hofft, dass der neue Schlossbesitzer den Weinbau weiter betreiben wird. «Falls nicht, müssten wir mit anderen Interessenten Verhandlungen aufnehmen oder sogar über einen Rückbau nachdenken», sagt Künzler.