13.07.2021

Neuer Leiter im Erbschaftsamt

Claudius Platzer leitet seit dem 1. Juli das Erbschaftsamt der Gemeinde Walzenhausen.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Der Gemeinderat Walzenhausen hat Claudius Platzer ab dem 1. Juli 2021 als neuen Leiter des Erbschaftsamts gewählt. Platzer übernimmt auf Stundenlohnbasis die Arbeiten des Erbschaftsamtes, die ca. 10 Stellenprozente ausmachen. Claudius Platzer verfügt über die nötigen Ausbildungen und über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Erbschaftswesens. Von September 2019 bis Juni 2021 leitete Armin Schafflützel neben seiner Tätigkeit als Grundbuchverwalter von Walzenhausen, Lutzenberg und Reute das Erbschaftsamt von Walzenhausen. Er wird seine Tätigkeit als Leiter des Erbschaftsamtes niederlegen, um sich künftig vollumfänglich auf die Arbeit im Grundbuchamt konzentrieren zu können, in welchem die Arbeitsbelastung in den letzten Monaten stark zugenommen hat.Der "Landammann" soll bleibenAppenzell Ausserrhoden revidiert seine Kantonsverfassung. Der Gemeinderat Walzenhausen kommentiert den Verfassungsentwurf. Der Gemeinderat hat den Verfassungsentwurf zur Totalrevision der Kantonsverfassung beraten und eine entsprechende Vernehmlassungsrückmeldung eingereicht.Nebst diversen Anregungen zu einzelnen Verfassungsartikeln sind dem Gemeinderat folgende Schwerpunkte ein Anliegen: Der Gemeinderat erachtet die Vertretung sämtlicher Gemeinden im Kantonsrat als wichtig. Das Wahlverfahren ist für die Stimmberechtigten möglichst einfach und nachvollziehbar zu gestalten. Auf die Bildung von Wahlkreisen soll verzichtet werden. An der Bezeichnung «Landammann» soll aufgrund von traditionellen Werten festgehalten und die Wahlkompetenz an den Kantonsrat übertragen werden. Für die Stimmberechtigung soll am Alter von 18 Jahren festgehalten werden. Bezüglich der Behandlung in den politischen Rechten und Pflichten hat dies gleich zu erfolgen und die Altersbegrenzung des Stimm- und Wahlrechts ist entsprechend identisch festzulegen. Durch eine künftige Verankerung der Grundlagen zur Einreichung von Initiativen auf Gemeindeebene soll geregelt werden, welche Themen in der Gemeindeordnung als oberste gesetzliche kommunale Grundlage verankert werden und somit in den Kompetenzbereich der Bürgerschaft fallen.Gemeinderat für Schaffung des GemeindemehrsMit Blick auf die geplante Abstimmung über die Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» bzw. über den Gegenvorschlag des Regierungsrats fordert der Gemeinderat, dass ein Gemeindemehr geprüft wird. Gerade bei Abstimmungen mit weitreichenden Auswirkungen ist es von grosser Wichtigkeit, dass die bevölkerungsreichen (Zentrums)-Gemeinden keinen alleinigen Einfluss auf den Ausgang haben. Das Schaffen der gesetzlichen Voraussetzungen für ein Gemeindemehr erscheint dem Gemeinderat bereits für die Abstimmung über die Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» als zwingend. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass ein paar wenige grosse Gemeinden über die Zukunft sämtlicher Gemeinden entscheiden.

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