25.02.2021

Neuer Gerichtspräsident gesucht

Caroline Gstöhl wird Kantonsrichterin. Die Staatskanzlei hat nun den Wahltermin für die Nachfolgeregelung festgelegt.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Anfangs seiner Februarsession letzte Woche hat der Kantonsrat die Präsidentin des Kreisgerichts Rheintal, die Widnauer Juristin Caroline Gstöhl, zur hauptamtlichen Kantonsrichterin gewählt. Die beiden Ämter kann man nicht gleichzeitig wahrnehmen. Caroline Gstöhl hat deshalb auf den 30. Juni hin ihren Rücktritt als Kreisgerichtspräsidentin erklärt. Damit wird im Rheintal eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer bis 2027 nötig. Die Staatskanzlei hat nun den Termin dafür festgelegt: Gewählt wird am Sonntag, 13. Juni.Will man den Job, muss man schon Jurist seinFür den Job kann sich nicht jedermann bewerben. Nebst den üblichen Anforderungen für die Wahl in ein öffentliches Amt (Schweizer Bürgerrecht, mindestens 18 Jahre alt «und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt», zählt die Staatskanzlei auf) werden für die künftige Kreisgerichtspräsidentin oder den künftigen Kreisgerichtspräsidenten auch berufliche Qualifikationen verlangt. So muss man ein juristisches Studium an einer schweizerischen Hochschule mindestens mit einem Lizenziat abgeschlossen haben oder im Besitz eines schweizerischen Anwaltspatents sein. Ganz absolut ist die Vorgabe allerdings nicht: Die Voraussetzung erfüllt laut der amtlichen Bekanntmachung auf der Publikationsplattform des Kantons auch, wer über einen anderen Hochschulabschluss oder einen Fähigkeitsausweis verfügt. Die Qualifikation muss aber vom Kantonsgerichtspräsidenten als gleichwertig anerkennt sein. Vorausgesetzt wird ausserdem juristische Berufserfahrung von mindestens drei Jahren bei Gericht oder in einem Anwaltsbüro.Am 6. April müssen die Wahlvorschläge bei der Staatskanzlei seinViel Zeit für die Kandidatensuche haben die politischen Parteien nicht. Bereits in einem guten Monat, am Dienstag, 6. April, spätestens 17 Uhr, müssen die von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichneten Wahlvorschläge samt der Zustimmungserklärung der jeweiligen Kandidatin oder des jeweiligen Kandidaten dem Dienst für politische Rechte in der Staatskanzlei vorliegen.Wie bei anderen Richterwahlen im Kanton St. Gallen gilt auch bei der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Kreisgerichts Rheintal eine Besonderheit: Sollte lediglich ein einziger Wahlvorschlag eingereicht werden, der die Anforderungen erfüllt, kommt es gar nicht zur Wahl an der Urne. In diesem Fall würde die Staatskanzlei stille Wahl erklären.

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