31.01.2020

Neue Tarife verschlafen

Seit dem 1. Januar ist das revidierte Hundegesetz in Kraft. Rheintaler Gemeinden rechnen noch nach dem alten ab.

Von Susi Miara
aktualisiert am 03.11.2022
Mit dem neuen Gesetz wird der Rahmen für die Hundesteuer erweitert: Die Steuer der politischen Gemeinde muss neu 80 bis 200 Franken betragen. Bisher waren es 60 bis 120 Franken. Mit dem kantonalen Hundegesetz darf ausserdem keine Unterscheidung mehr in Bezug auf die Höhe der Hundesteuer zwischen dem ersten sowie den weiteren Hunden im gleichen Haushalt stattfinden. Viele Gemeinden im Kanton St. Gallen haben daraufhin ihre Hundesteuer erhöht.So auch Rheineck. Bis anhin betrug die Taxe für einen Hund 60 Franken, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 100 Franken. Nun wurde die jährliche Hundesteuer auf 110 Franken pro Jahr und Hund festgelegt. In allen anderen Rheintaler Gemeinden werden die Gebühren nach altem Recht eingezogen. Die Taxe für einen Hund beträgt 100 Franken, für den zweiten und jeden weiteren 150 Franken. In Rüthi wurde die Hundesteuer sogar erhöht: für einen Hund von 100 auf 110 Franken, für den zweiten von 150 auf 160 Franken.Gleicher Tarif für alle HundeAusser Rheineck erklärten alle Rheintaler Gemeinden auf Anfrage, dass eine Erhöhung der Hundesteuer dieses Jahr nicht vorgesehen sei. Überrascht zeigten sich die Verantwortlichen darüber, dass laut dem neuen Hundegesetz für den zweiten Hund keine höhere Taxe erhoben werden darf. Die meisten gaben an, davon keine Kenntnis gehabt zu haben. Bernhard Keller, Geschäftsführer der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP), wurde vom Veterinäramt darüber informiert und teilte die Neuerungen den Gemeinden mit. «Im Kreis St. Gallen und Rorschach wurde das neue Gesetz bereits umgesetzt», sagt er auf Anfrage. Warum im Rheintal und im Sarganserland diese Informationen untergegangen sind, könne er sich nicht erklären. Er werde nächste Woche die Gemeinden nochmals genau informieren. «Die Gemeinden könnten natürlich die Taxen auch so belassen», erklärt Huber. Dann müssten sie aber mit Rekursen rechnen. «Im kantonalen Vergleich erheben die Rheintaler Gemeinden jedoch die tiefsten Gebühren», ergänzt Huber.Die Gebühren decken die Kosten nichtNoch können die Gemeinden reagieren, denn die Rechnungen für das Jahr 2020 wurden noch nicht verschickt. Die Gemeinde Berneck meldet bereits, dass allenfalls doch noch mit Änderungen gerechnet werden muss.Mit der Hundesteuer sollen nämlich die Kosten gedeckt werden, die die Hunde verursachen. Dazu gehören unter anderem Robi-Dogs, deren Bewirtschaftung und der Aufwand für die Hundekontrolle. Die Höhe der Hundesteuer legt der Gemeinderat fest. Tendenziell wird aber mit einer Erhöhung für den ersten Hund gerechnet, da neu ein Einheitssatz pro Hund anzuwenden ist.Mit 541 registrierten Hunden und 40 Robi-Dogs kostet zum Beispiel das Hundewesen in Widnau jährlich rund 56000 Franken. Die Hundetaxe deckt diese Aufwendungen nicht. Mit der höheren Hundesteuer ab dem zweiten Hund wurden bis anhin diese Mehrausgaben für das Hundewesen reduziert.Leinenpflicht und HaftpflichtversicherungZu den wichtigsten Änderungen im neuen Hundegesetz gehören auch die Pflichten der Halterinnen und Halter: Sie müssen ihren Hund «jederzeit wirksam unter Kontrolle haben». An besonderen Orten wie etwa bei Schulanlagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Die Gemeinden können weitere Orte bestimmen, an denen die Leinenpflicht gilt.Neu ist für die Halterinnen und Halter eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Weiter werden die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden neu aufgeteilt. Das Hundewesen und dessen Kontrolle bleiben im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Hingegen fallen die Abklärung von Vorfällen mit Hunden sowie die Anordnung und Durchsetzung von Massnahmen neu in den Zuständigkeitsbereich des Kantons. Neu müssen die Gemeinden zur Deckung der kantonalen Vollzugsaufgaben dem Kanton einen Anteil der Steuern von zehn Franken pro Hund und Jahr entrichten. Im Kanton St. Gallen gibt es rund 29 000 Hunde: Damit erhält der Kanton für die Abklärung gefährlicher Hunde und die Durchsetzung entsprechender Massnahmen ab 2020 jährlich etwa 290 000 Franken.Bei Hunden läuft die Registrierung in zwei Schritten ab. Der Hundehalter registriert sich bei der Wohngemeinde. Der Hund wird vom Tierarzt gechipt und in der Hundedatenbank registriert. Seit 2007 gilt gemäss der Tierseuchenverordnung für alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten die Mikrochip-Pflicht. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann gebüsst werden.

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