15.06.2022

Neue Schutzverordnung in Widnau

Die überarbeitete Schutzverordnung liegt öffentlich auf. Anstelle der bisher zwei grossen Ortsbildschutzgebiete und 30 Kulturobjekten umfasst sie acht kleine Ortsbilder.

Von gk
aktualisiert am 02.11.2022
Die Gemeinden sind beauftragt, die Nutzung der Bauzonen zu optimieren und die entsprechenden Grundlagen zu überarbeiten: Dieser Auftrag betrifft den kommunalen Zonenplan und das Baureglement sowie die Schutzverordnung.Der Gemeinderat Widnau hat die aus dem Jahr 1994 stammende Schutzverordnung überarbeitet. Die Neudokumen­tation der schützenswerten Bauten und Anlagen wurden zwi­schen Juni 2019 und Septem­ber 2020 vorgenommen. Anstelle der bisherigen zwei grossen Ortsbildschutzgebiete und 30 Kulturobjekte umfasst die neue Schutzverordnung acht kleine Ortsbilder von lokaler Bedeutung. Schutzverordnung liegt im Gemeindehaus aufDie überarbeitete Schutzverordnung der Politischen Gemeinde (Teil Kulturobjekte und Teil Naturobjekte) liegt aktuell während 30 Tagen – vom 31. Mai bis 29. Juni – im Gemeindehaus zur Einsichtnahme öffentlich auf. Sämtliche Dokumente sind auch digital einsehbar unter www.widnau.ch (Aktuelles – Projekte – Revision Ortsplanung).Erhöhung Freibetrag bei den AnschlussgebührenInvestitionen in erneuerbare Energie, etwa in Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), führen grundsätzlich zu einem Gebäudemehrwert. Gemäss den bisher geltenden kommunalen Regelungen werden in den meisten Gemeinden deshalb Nachzahlungen bei den Anschlussbeiträgen fällig. Der Gemeinderat teilt mit, dass die Erhebung von Anschlussgebühren beim Bau von PV-Anlagen bei Bauherrschaften oft auf Unverständnis stösst, da es sich um eine freiwillige Investition im Sinne der nationalen und kantonalen Energiepolitik handelt.Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18. Januar der von der Vereinigung der Rheintaler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP Rheintal) vorgeschlagenen, regional abgestimmten Lösung zugestimmt. Diese sieht die Erhöhung des einmaligen Freibetrags auf 60000 Franken bei den Anschlussgebühren an die Wasserversorgung und den Anschlussgebühren bezüglich Abwasser vor.Mit dieser erhöhten Freigrenze lösten Investitionen in PV-Anlagen in der Regel keine Nachbelastungen bei den Anschlussgebühren mehr aus. Der Gemeinderat Widnau sieht in dieser Lösung einen Beitrag, die alternativen Energien zu fördern. Was die Anschlussgebühren an die Elektrizitätsversorgung angeht, sind die PV-Anlagen schon heute aufgrund der Bundesgesetzgebung von Anschlussbeiträgen befreit.Anpassung der Reglemente tritt am 1. Juli in KraftDie Erhöhung des einmaligen Freibetrags erforderte eine Anpassung der Reglemente über Anschlussbeiträge in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasser. Nachdem innert der Referendumsfrist vom 1. April bis 10. Mai gegen die Ergänzungen/Änderungen des Reglements über die Wasserversorgung und des Reglements über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz der Gemeinde Widnau kein Referendumsbegehren eingegangen ist, hat der Beschluss des Gemeinderats Rechtsgültigkeit erlangt. Die Ergänzungen bzw. Änderungen der Reglemente treten per 1. Juli in Kraft.

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