23.11.2021

Neue Schulordnung liegt auf

Das Amt für Volksschule, Abteilung Aufsicht und Schulqualität, prüfte im Laufe des Jahres die Primarschulgemeinde Rebstein. Der Fokus lag auf der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der korrekten Umsetzung der untergeordneten Verordnungen, Reglemente und Weisungen durch die zuständigen Organe.

Von pd
aktualisiert am 02.11.2022
Zudem wurde geprüft, ob die Schule das Personalmanagement systematisch wahrnimmt und die Bestimmungen des Personalrechtes vollzieht. Der Bericht fasste die Ergebnisse zusammen und formulierte zu einzelnen Bereichen Hinweise und Empfehlungen. Zusammengefasst wurde festgestellt, dass in der Primarschulgemeinde Rebstein die kantonalen Vorgaben im Wesentlichen eingehalten werden. Einige wenige Massnahmen seien kurz- und mittelfristig umzusetzen, schreibt die Primarschulgemeinde in einer Mitteilung.Die Schulordnung enthält ergänzende, gesetzliche Vorschriften über den örtlichen Schulbetrieb sowie über Rechte und Pflichten von Beteiligten. Das kantonale Departement des Innern hat anlässlich einer Revision festgestellt, dass die Schulordnung der Primarschulgemeinde Rebstein aus dem Jahr 2007 an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss. Der Schulrat hat die Schulordnung deshalb überarbeitet.Frist läuft bis am 23. DezemberDie öffentliche Auflage der vom Primarschulrat genehmigten Schulordnung erfolgt vom 24. November bis 23. Dezember. Die Schulordnung untersteht dem fakultativem Referendum und kann in der Schulverwaltung der Primarschulgemeinde Rebstein, Alte Landstrasse 75, eingesehen werden. Ein allfälliges Referendum ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Primarschulrat Rebstein einzureichen. Es werden 260 Unterschriften für das Zustandekommen eines Referendums-begehrens benötigt. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein.

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