04.04.2019

Neue Regeln für Velofahrer

Am 1. April ist in ganz Österreich die 30. Novelle der Strassenverkehrsordnung in Kraft getreten. Sie betrifft auch das Rheintal, kennen die Velofahrer doch keine Grenzen. Auf fünf Punkte müssen Velofahrer achten.

Von Remo Zollinger
aktualisiert am 03.11.2022
Remo ZollingerDie Region Rheintal-Vorarlberg-Liechtenstein hat alles, was ein Velofahrer sich wünscht: Geraden entlang des Rheins, Aufstiege an beiden Talseiten und gut ausgebaute Velowege. Entsprechend oft nutzen die Rheintaler das Velo. An schönen Wochenenden gibt’s auf dem Rheindamm jeweils einen regen Zweiradverkehr. Dies auch, weil die Möglichkeiten fast grenzenlos sind, obwohl es Grenzen gibt. An vielen Orten führen Velowege über die Grenze – etwa zwischen dem Rhein und der Badi Bruggerhorn von St. Margrethen nach Höchst.Ennet der Grenze gelten seit dem 1. April neue Regeln. Eine davon sagt, dass Velofahren auf dem Zebrastreifen in Längsrichtung ausdrücklich verboten ist. Wer mit dem Velo die Strasse überqueren will, muss es schieben. Es sei denn, so will es die zweite neue Regel, es ist ein kombinierter Rad- und Fussgängerübergang. Solche sind nun explizit vorgesehen und erlaubt. In Vorarlberg gibt’s jetzt schon Trottoirs mit Ampeln für Velos und Fussgänger und unterschiedlicher Markierung am Boden, beispielsweise bei der Kreuzung neben dem griechischen Restaurant und dem Reichshofstadion in Lustenau. Bei der dritten Regel geht es um 20 Zentimeter: Um so viel (1 Meter statt 80 cm) dürfen Transporträder und Veloanhänger neu auf Velowegen breit sein. Neu ist auch, dass nach dem Ende eines Velowegs der Reissverschlussverkehr gilt und nicht mehr die «Benachrangung» der Zweiräder, wenn sie in die Hauptspur der Strasse einbiegen.Der fünfte Punkt betrifft die Kinder: Sie können den (freiwilligen) Fahrradführerschein neu schon nach dem neunten Geburtstag beantragen. Zum Üben gibt es unter anderem eine Internetplattform.

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