06.09.2021

Neue Regeln für Sportanlagen ausgearbeitet

Das vom Stadtrat genehmigte Reglement wird vom 9. September bis 18. Oktober öffentlich aufgelegt.

Die seit 1992 bestehende Betriebsordnung für die Sportanlagen Gesa und Grüntal soll aufgehoben und durch das neue Reglement über die Nutzung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Altstätten (Sportanlagenreglement R-27) ersetzt werden. Das neue Reglement wurde von der Betriebskommission für Sport- und Freizeitanlagen ausgearbeitet. Es gilt für die Nutzung aller Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Altstätten. Dazu zählen Anlagen wie die Sportplätze Gesa und Grüntal, Freibad und Minigolf sowie Spielplätze und Vitaparcours.Die vollständige Überarbeitung wurde nötig, weil die bis anhin gültige Betriebsordnung infolge der Führung von Hallenbad, Freibad und Minigolf durch den Zweckverband Hallenbad Oberes Rheintal überholt ist. Das neue Reglement wurde den aktuellen Gegebenheiten angepasst und ist kompakter; Details wie Hausordnungen oder Mietkonditionen für den Badi-Kiosk wurden ersatzlos gestrichen und sind auf anderer Ebene zu regeln. Artikel 2 schafft die Voraussetzung, dass Anlagen ganz oder teilweise an Dritte zur Verwaltung oder Nutzung übertragen werden können. Des Weiteren werden Bewilligungspflicht, Gebühren und Bestimmungen zu einzelnen Anlagen geregelt. Übergeordnete Bestimmungen zu Freibad und Minigolf befinden sich in Artikel 12 bis 15; das Hallenbad ist nicht mehr Bestandteil dieses Reglements.Anfang Juli wurde das Sportanlagenreglement Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Sportvereine und Schulen vorgestellt. Der Stadtrat hat das Reglement über die Nutzung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Altstätten am 30. August genehmigt.Reglement untersteht dem fakultativen ReferendumDie öffentliche Auflage erfolgt vom 9. September bis 18. Oktober 2021. Das Reglement untersteht dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei, Rathaus, 4. Stock, eingesehen werden. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Stadtkanzlei Altstätten einzureichen. Es werden 400 Unterschriften für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens benötigt. Das Re-ferendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten. (gk)

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