15.06.2020

Neue Regeln für das Dorf

Ein Polizeireglement soll in Eichberg künftig so manches regeln, wofür es bis jetzt keine Handhabe gibt.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Der Gemeinderat von Eichberg hat ein Polizeireglement erlassen. Eichberg ist damit keine Ausnahme. Nicht alle, aber viele Gemeinden, besonders die grösseren, verfügen über ein solches Reglement. In manchen Gemeinden wird ein solches nötig, um auf einen andauernden Missstand reagieren zu können, etwa wenn es immer wieder zu Sachbeschädigungen kommt und man diese nicht anders als mit Videoüberwachungen in den Griff zu bekommen glaubt.Vandalismus gab es zwar auch in Eichberg schon. Es seien aber keine solchen Vorkommnisse gewesen, die zur Erarbeitung des Polizeireglements führten, sagt Gemeindepräsident Alex Arnold. Er ist sogar der Ansicht, dass selbst mit einem Polizeireglement, das ei­ne Videoüberwachung erlaubt, möglichst auf eine solche verzichtet werden sollte. «Das darf nur das letzte Mittel sein», betont er.Es seien verschiedene «kleinere» Anfragen an die Gemeinde gewesen, die in ihrer Summe ein Polizeireglement sinnvoll erscheinen liessen. Beispielsweise, wann in Eichberg morgens mit der Arbeit auf Baustellen begonnen werden dürfe. Das war bislang nicht explizit geregelt. Ein Grund, sich bei der Gemeinde über den Nachbarn zu beschweren, ist wohl in jeder Gemeinde das Rasenmähen über Mittag oder in den Abend hinein. Auch dafür gibt das Polizeireglement nun einen Rahmen vor. Um es grad zu sagen: zu unterlassen ist das Rasenmähen künftig zwischen 12 und 13 Uhr, nach 20 Uhr sowie grundsätzlich an Feier- und ­Ruhetagen. Eine ähnliche Regelung betrifft das Radiohören im Freien. Im Reglement wird auch festgehalten, dass das Abbrennen von Feuerwerk, ausgenommen am 1. August und in der ­Silvesternacht, bewilligungspflichtig ist, dass Drohnen nicht übermässig stören dürfen oder dass Hunde in Naturschutzgebieten, bei Spielplätzen oder an anderen frequentierten Orten an die Leine zu nehmen sind. Eingeschränkt wird auch das Plakatieren.Der Gemeinderat hat mit seinem Polizeireglement das Rad nicht neu erfunden. Er hat für die Erarbeitung Reglemente anderer Gemeinden herangezogen und die Regelungen den lokalen Gegebenheiten angepasst.Prostituierte und Bettler sind unerwünschtDeswegen sind auch Regeln darin enthalten, die im beschaulichen Eichberg unter die Kategorie «Ganz ausschliessen kann man es halt doch nicht» fallen, beispielsweise zur Prostitution an Orten des öffentlichen Lebens. Weiter wird das Betteln in der Öffentlichkeit ebenso verboten wie das Campieren auf öffentlichem Grund. Bislang fehlt eine Regelung dazu. Also sind auch keine Wegweisungen möglich, hatte der Gemeinderat letzten Herbst auf der Gemeindehomepage erklärt, als er das Reglement in die Vernehmlassung schickte.Rechtskräftig ist das Polizeireglement noch nicht. Noch bis 1. Juli liegt das fakultative Re­ferendum auf. Mit 170 Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten könnte eine Abstimmung verlangt werden. Alex Arnold rechnet nicht damit: Während der Vernehmlassung habe es weder Änderungswünsche noch andere Rückmeldungen gegeben. Bleibt es dabei, soll das Reglement ab dem 1. August angewendet werden.Hinweis: Das Reglement ist auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet (im Suchfeld «Polizeireglement» eingeben): www.eichberg.ch

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