29.04.2022

Neue Privilegien für Läden und Restaurants in Rheineck

Vermehrt hat sich dem Stadtrat die Frage gestellt, wie die Gewerbebetriebe und Gastwirtschaften im Städtli durch die Stadt unterstützt werden könnten. Bereits jetzt ist es einigen Gastwirtschaften oder Geschäften im und ums Städtli herum gestattet, den öffentlichen Boden vor ihrer Liegenschaft, im Sinne einer Ausnahme vom gesteigerten Gemeingebrauch, zu nutzen.

Von gk
aktualisiert am 02.11.2022
Beinahe alle Gewerbebetriebe und Gastwirtschaften entlang der Hauptstrasse werden direkt vom Trottoir tangiert. Das Trottoir verläuft jeweils direkt angrenzend zu den Liegenschaften. Der Stadtrat hat sich deshalb überlegt, den Betrieben zu erlauben, einen Teil des Trottoirs zu nutzen – sei es beispielsweise für Ausstellungsgegenstände, Tische und Stühle, Tafeln etc. Für die Nutzung des Trottoirs durch Fussgänger muss jedoch jederzeit mindestens eine Durchgangsbreite von 1,20m freigehalten werden. Gemäss VSS-Normen genügt eine solche Gehfläche für den Fussgängerverkehr. Vorbehalten bleiben jedoch einerseits die verkehrsrechtliche Sicherheit sowie die Zustimmung der Stadtverwaltung. Bei offiziellen Strassencafés auf öffentlichem Grund werden wie üblich Abgaben eingezogen. "Der Stadtrat hofft, so noch mehr Leben in das sonst schon belebte Städtli zu bekommen", heisst es in einem Communiqué.

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