30.03.2019

Neue Bestimmungen für zwei Gebäude

Seit letztem April überarbeitet eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kirchenvorsteherschaft (Kivo) und dem Gemeinderat den Personaldienstbarkeitsvertrag und die Vereinbarungen bezüglich der Nutzung des Kirchengebäudes und des Pfarrhauses. Die von der Kivo und dem Gemeinderat in erster Lesung genehmigten Vereinbarungen wurden zur Prüfung dem Departement Inneres und Sicherheit weitergeleitet. Die Personaldienstbarkeit soll beibehalten werden.Die Vereinbarung der Unterhaltslasten am Kirchengebäude wurde deutlicher formuliert und mit zeitgemässen Bedingungen ergänzt. Die Vereinbarung betreffend Pfarrhaus wird gemäss Vertragsbedingungen aufgehoben und durch einen Mietvertrag ersetzt. Statt einen Mietzins zu entrichten, bezahlte die evangelisch-reformierten Kirchgemeinde 2000 Franken pro Monat in einen Erneuerungsfonds. Das Vermögen aus dem Fonds «Un­terhalt Pfarrhaus» der Kirchgemeinde von etwa 170000 Franken geht an die Einwohnergemeinde. Das Vermögen aus dem Erneuerungsfonds muss auch zukünftig zweckgebunden eingesetzt werden. Weitere Informationen folgen nach der Prüfung und Genehmigung der zuständigen Gremien. (gk)

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