22.09.2022

Neue Abfallreglemente unterliegen fakultativem Referendum

Die 12 Rheintaler Gemeinden von Rüthi bis St. Margrethen haben ihre Abfallreglemente überarbeitet. Die Referendumsfrist in den einzelnen Gemeinden beginnt am Montag, 26. September. Unabhängig von der Überarbeitung der Abfallreglemente gibt es Neuerungen beim Grüngut, so die Kehrichtverwertung Rheintal (KVR) in einem Communiqué.

Von pd/red
aktualisiert am 02.11.2022
Die heute in den 12 Rheintaler Gemeinden von Rüthi bis St. Margrethen geltenden Abfallreglemente sind zum Teil gegen 40 Jahre alt. Deshalb haben die Gemeinden in einer koordinierten Aktion ihre Reglemente überarbeitet, angeglichen und der heutigen Zeit angepasst, schreibt die Kehrichtverwertung Rheintal  (KVR) in einer Mitteilung. Nach wie vor behält jedoch jede Gemeinde ihr eigenes Reglement. Diese unterscheiden sich inhaltlich nicht wesentlich voneinander.Neu in die Abfallreglemente aufgenommen wurden neue Sammelmöglichkeiten, wie der Einsatz von Unterflursystemen. Die überarbeiteten Reglemente sind auf den jeweiligen Stadt- und Gemeinde-Websites sowie auf den Stadt- und Gemeindeverwaltungen einsehbar. Reglemente unterstehen fakultativem ReferendumDie neuen Abfallreglemente unterstehen dem fakultativen Referendum der jeweiligen Gemeinde.Die Referendumsfrist beginnt am 26. September und dauert in den Gemeinden Diepoldsau Eichberg, Oberriet, Rebstein und Rüthi bis am 25. Oktober.In der Stadt Altstätten und den Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Marbach, St.Margrethen und Widnau dauert die Referendumsfrist 40 Tage und endet am 4. November.Das Entsorgungswesen der Rheintaler Gemeinden führt weiterhin der Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (KVR). Diesem sind auch die beiden Gemeinden Reute und Walzenhausen im Kanton Appenzell Ausserrhoden und Oberegg im Kanton Appenzell Innerrhoden angeschlossen. Detaillierte Informationen zur Abfallentsorgung gibt es hier.Der KVR weisst darauf hin, dass die Überarbeitung der Abfallreglemente nicht in Zusammenhang mit der Einführung der Grüngut-Gebühr steht. Ab Januar kostet die GrüngutabfuhrDie mengenabhängige Gebühr mittels Grüngutmarken wird per 1. Januar 2023 in den Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Rebstein, St.Margrethen und Widnau eingeführt. Art. 32a Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG), in Kraft seit 1997, umschreibt das Verursacherprinzip im weiteren Sinn. Dabei haben die Kantone dafür zu sorgen, dass die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle, soweit sie ihnen übertragen ist, mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern überbunden werden. Gemeinden, bei welchen das Verursacherprinzip im Bereich Siedlungsabfall noch nicht vollständig umgesetzt wurde, haben im November 2019 vom Departement des Innern des Kantons St. Gallen eine Verfügung erhalten. Sie wurden darin angewiesen, jegliche Aufwände in diesem Bereich durch Gebühren zu decken und für den Bereich Siedlungsabfall eine Spezialfinanzierung im Eigenkapital zu führen, erklärt der KVR den Sachverhalt..Der regionale Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (KVR) hat daraufhin eine regionale Grüngutlösung erarbeitet die in der Stadt Altstätten und den Gemeinden Eichberg, Rebstein, Balgach, Berneck, Widnau, Diepoldsau, Au und St.Margrethen per 1.Januar 2023 eingeführt wird.

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