04.12.2018

Neuausrichtung der Elektrizitätsversorgung

Die Anforderungen an Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind in den letzten Jahren stark gestiegen und von kleineren Organisationen kaum mehr zu erfüllen. Die Stadt sucht darum Partner.

Mit Bedauern musste der Stadtrat im Oktober die Kündigung des Chefmonteurs der Abteilung Werke, Markus Wallier, entgegennehmen. Er wird die Stadtverwaltung Ende 2018 verlassen. Die Kündigung hat der Stadtrat zum Anlass genommen, eine Auslegeordnung in der Abteilung Werke zu machen.Die objektive Gesamtbetrachtung hat gezeigt, dass die Anforderungen sowie Bedürfnisse an Elektrizitätsversorgungsunternehmen in den letzten Jahren stark gestiegen sind und von kleineren Organisationen kaum mehr effizient und bedarfsgerecht erfüllt werden können. Anspruchsvoll ist auch die Rekrutierung von Elektromonteuren mit Zusatz- und Weiterbildungen, die für eine selbstständige Leitung einer Elektrizitätsversorgung, inklusive Projektleitungsberechtigung, nötig sind. Gleichzeitig bringt die Anstellung einer einzigen solcher Fachkraft eine hohe Personalabhängigkeit mit sich. Leider kommt auch die Ausbildung eigener Fachkräfte nicht in Frage, weil Rheineck nicht über alle für die Ausbildung nötigen Anlagen verfügt. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, vorderhand zumindest für gewisse Teilbereiche eine enge Zusammenarbeit mit grösseren, qualifizierten Partnern zu suchen. Einzelne Module sollen ausgelagert bzw. ihr zur Ausführung übertragen werden. Die Energieverrechnung, Kundenbetreuung sowie Finanzbuchhaltung sollen jedoch weiterhin bei der Stadt Rheineck verbleiben. Auch das Netz soll im eigenen Eigentum verbleiben. Der Auftrag wird noch dieses Jahr vom Stadtrat vergeben, damit die Betriebsführung ab Januar 2019 ohne Unterbruch sichergestellt ist. Nicht von der Neuausrichtung betroffen ist die Wasserversorgung, die bereits heute zu grossen Teilen von der Gemeinschaftswasserversorgung Rheineck-St. Margrethen betreut wird. Diese Spezialaufgabe wird ein neuer Mitarbeiter des Bauamtsteams übernehmen. Private Hauseigentümer und Gewerbebetriebe sowie die eigene Elektroversorgung erstellten und erstellen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen ihrer Liegenschaften.Solche Anlagen, aber auch mögliche Kleinwasserkraftwerke oder Windkraftanlagen gelten als Eigenerzeugungsanlagen und führen zu Rücklieferungen überschüssiger erneuerbarer Energie ins Netz der Werke/Elektroversorgung Rheineck. Zusätzlich können heute auch Blockheizkraftwerke (BHKW) oder Brennstoffzellen eingebaut werden, die ebenfalls Rücklieferungen von nicht erneuerbarer Energie zur Folge haben können. Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, solche Rücklieferungen zu übernehmen; deshalb hat der Stadtrat die Bedingungen für die externe Einspeisung für das kommende Jahr 2019 festgelegt. Nach dem Energiegesetz richtet sich die Vergütung für erneuerbare Energie nach den vermiedenen Kosten des Netzbetreibers für die Beschaffung gleichwertiger Energie.Der ökologische Mehrwert erneuerbarer Energie wird durch Übernahme der Herkunftsnachweise (HKN) geregelt. Diese stellen einen Geldwert dar, und der Produzent kann diese frei vermarkten (Vertragsgeschäft). Der Wert der HKN richtet sich nach dem Markt und ist Vertragssache.Die Bedingungen für die Aufnahme von Rücklieferungen von Energie in das Netz der Werke/Elektroversorgung Rheineck für das Lieferjahr 2019 können auf der Website der Stadt Rheineck, www.rheineck.ch, heruntergeladen werden. (sk)

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