Im Nachbarland wurden die ersten Lockerungsschritte am vergangenen Samstag, 19. Februar, vollzogen, was hauptsächlich eine Umstellung von der 2G- auf die 3G-Regel war. Diese gilt nun in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen; in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben; bei körpernahen Dienstleistungen; in Sportstätten, an Veranstaltungen; an Fach- und Publikumsmessen.Weiter gilt die generelle Maskenpflicht (FFP2) in geschlossenen Räumen, die Sperrstunde um 24 Uhr und das Verbot der Nachtgastronomie. Verschärfte Regeln gelten in vulnerablen Bereichen, wie etwa Alten- und Pflegeheimen. Nächste Lockerungsschritte sind auf Samstag, 5. März, geplant, wie auf der Webseite des österreichischen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachzulesen ist.