14.03.2021

Neophyten gemeinsam bekämpfen

Au und Berneck haben sich bei der Bekämpfung gebietsfremder Pflanzen zusammengetan. Sie setzen auf Profis.

Von Andrea C. Plüss
aktualisiert am 03.11.2022
Gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, sind dann problematisch, wenn sie sich schnell ausbreiten, einheimische Pflanzen verdrängen und dadurch die Biodiversität bedrohen. Man spricht dann von invasiven Neophyten.Diese Pflanzen machen an Gemeindegrenzen nicht Halt. «Vor allem an den Rebhängen, die sich über das Gemeindegebiet von Berneck und Au erstrecken, kann die Neophytenbekämpfung nur gemeinsam erfolgreich sein», sagt Achim Olschewski, Leiter Bauverwaltung der Gemeinde Berneck. Die Gemeinden Au und Berneck haben für dieses Jahr je 10 000 Franken für die koordinierte Bekämpfung der pflanzlichen Eindringlinge budgetiert. Und sie haben mit Fabia Knechtle Glogger, Umweltingenieurin aus Herisau, eine Fachperson engagiert, die federführend bei der Erarbeitung eines Konzepts tätig ist.Gesucht werden professionelle BekämpferUm bei der Neophytenbekämpfung erfolgreich zu sein, braucht es vor allem Personen, die regelmässig im Einsatz sind. Die, mit dem nötigen Basiswissen ausgestattet, Bestände erkennen, aufnehmen und ein Gebiet professionell betreuen. Ermittelte Neophytenstandorte werden über einen Account der Gemeinde auf der Neophytenkarte im Geoportal eingepflegt. «Die Profis sollen für ihren Einsatz adäquat entlohnt werden», sagt Knechtle Glogger. Das Motto lautet: Dranbleiben. Hier und da etwas auszurupfen, bringe keinen nachhaltigen Erfolg, so Knechtle Glogger. Die finanziellen Mittel, die die Gemeinden Au und Berneck zur Verfügung stellen wollen, sind wichtig, um sich professionelle Mitstreiter überhaupt leisten zu können.In einem ersten Grobkonzept sind alle Akteure aufgenommen, die im Rahmen einer strategischen Neophytenbekämpfung von Bedeutung sind. Dazu zählen auch die SBB und das Astra, denn gerade an Bahnlinien oder Autobahnen breiten sich invasive Neophyten oft ungehindert aus. Mancherorts könne höchstens eine weitere Ausbreitung verhindert werden, an Ausrottung sei nicht mehr zu denken, so Knechtle Glogger.[caption_left: Spätblühende Goldrute. (Bild: pd)] Die Bekämpfung von Riesenbärenklau, amerikanischen Goldruten, Essigbaum oder dem Einjährigen Berufkraut ist auch deshalb ein schwieriges Unterfangen, da die Pflanzen häufig auf privatem Grund wachsen. Die Gemeinden haben zwar die Oberhoheit über Bekämpfungsmassnahmen, sind jedoch nicht verpflichtet, Neophyten auf Privatgrundstücken zu entfernen. Manche Winzer sind mit der Bekämpfung personell schlicht überfordert. Dabei gefährden invasive Arten die Biodiversität der Rebbaugebiete, was im schlimmsten Fall finanzielle Zuwendungen aus Bundesmitteln gefährdet.[caption_left: Einjähriges Berufkraut. (Bild: pd)]Privateigentümer wissen oft nicht, dass Sommerflieder oder Essigbaum einheimische Arten verdrängen. Vorgesehen ist, einen Vertreter der Winzer einzubinden, ebenfalls die Werkhofleiter und die Naturschutzgruppen.[caption_left: Sommerflieder. (Bild: pd)]Hinweis: Interessierte melden sich bitte bei den Leitern der Bauverwaltung der Gemeinden Au oder Berneck. Zweittext:Kaum eine griffige gesetzliche GrundlageNeophytenstrategie In einem Leitfaden hat das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) 2020 Informationen und Hilfsmittel zusammengefasst, die den Gemeinden bei der Bekämpfung invasiver Neophyten helfen sollen. Zudem erstellte das ANJF Regionalblätter mit prioritären Standorten und vorherrschenden Arten.  Mit 25 Franken pro Stunde vergütet das ANJF den Aufwand der Gemeinden bei der Neophytenbekämpfung. Laut Franziska Perl vom ANJF deckten die kantonalen Vergütungen im Schnitt 80% der finanziellen Aufwendungen. Dies habe eine Musterrechnung ergeben. Das Engagement der einzelnen Gemeinden variiere teils stark.  Der Kanton hat die Aufgabe der Neophytenbekämpfung an die Gemeinden delegiert; dazu zwingen kann er sie nicht. Griffige gesetzliche Grundlagen fehlen; die Liste der verbotenen Pflanzen ist nicht aktuell. Es gelte, so Perl, die angekündigte  Revision des Umweltgesetzes abzuwarten. (acp)  

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