Das Alters- und Pflegeheim Hof Haslach (APH) verfügt im Vergleich zu modernen Altersheimen über viele Doppelzimmer. Die Bedürfnisse und Ansprüche der Bewohner sind im Wandel. Individualität und Privatsphäre werden wichtiger und daher sind Doppelzimmer immer weniger gefragt. Aus diesem Grund sollen im APH sechs neue Einzelzimmer erstellt werden. Nach aktueller Einschätzung im Rahmen der provisorischen Evaluation beträgt der Investitionsgrad für diesen Ausbau 430 000 Franken. Der Gemeinderat hat das Projekt verabschiedet. Weil die geschätzten Kosten nicht budgetiert sind, hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit gesprochen. Der Betrag von 430 000 Franken wird aus der Gebäudeunterhaltsreserve bezogen. Dieser ist gemäss Anhang der Finanzbefugnisse der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist läuft vom 1. Juni bis 10. Juli. Die Unterlagen und der Ratsbeschluss liegen während der Auflagefrist bei der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 400 Unterschriften. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der Ratskanzlei bezogen werden. (gk)