14.02.2022

Nach Ritters Blockade: Altstätter Budget wird teilweise rechtskräftig

Die Stadt Altstätten und Werner Ritter haben beim Kanton Antrag auf Erklärung der Teilrechtskraft des Budgets 2022 gestellt. Das Departement des Innern hat diesen gutgeheissen und den Voranschlag als formell rechtskräftig erklärt - mit Ausnahme von Budgetposition Ortsmuseum über 320'000 Franken.

Von sk
aktualisiert am 02.11.2022
An der Bürgerversammlung vom 25. November 2021 stimmte die Bürgerschaft der Stadt Altstätten dem Budget 2022 zu. Fristgerecht erhob Werner Ritter jedoch Abstimmungsbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit und Verfahrensmängeln gegen diesen Beschluss.Prozessvereinbarung: Nur die Beiträge fürs Museum sind nicht rechtskräftigDie Stadt Altstätten und Werner Ritter haben ein Prozessvereinbarung abgeschlossen, da sich die Beschwerde im Grunde ausschliesslich gegen den budgetierten Betriebskostenbeitrag für das Museum Prestegg richtet und das Budget 2022 entsprechend nicht gesamthaft betrifft. Sie haben gemeinsam die Beschwerdeinstanz bzw. die Departementsvorsteherin ersucht, den Beschluss der Bürgerversammlung für teilrechtskräftig zu erklären. Von der Rechtskraft ausgenommen bleibt einzig der von Werner Ritter bestrittene Betriebskostenbeitrag von 220'000 Franken an das Ortsmuseum sowie die budgetierten Abschreibungen auf dem Baukostenbeitrag von 100'000 Franken.Das Departement des Innern hat mit Verfügung vom 20. Januar das von der Bürgerversammlung der Stadt Altstätten am 25. November 2021 beschlossene Budget 2022, mit Ausnahme der Budgetposition «Konto Nr. 31100 Ortsmuseum» 320'000 Franken, als formell rechtskräftig erklärt. Gegen diese Verfügung wurden keine Rechtsmittel erhoben und ist somit in Rechtskraft erwachsen.Stadt wieder finanziell handlungsfähigDer Stadtrat erlangt die finanzielle Handlungsfähigkeit im Rahmen des von der Bürgerschaft bewilligten Budgets mit Ausnahme des Kontos Nr. 31100 über 320'000 Franken. Der Entscheid über diesen Betrag steht noch aus. 

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