Nach mehr als vierjähriger Planungsarbeit und zwei Mitwirkungsprozessen hat der Gemeinderat die Schlussversion des neuen Zonenplans und des neuen Baureglements der Politischen Gemeinde Widnau in die öffentliche Auflage gegeben. Wie die Gemeinde in einem Communiqué schreibt, orientiert sich das neue Baureglement am Musterbaureglement der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und am heutigen Baureglement der Gemeinde Widnau.
Das kantonale Baugesetz brachte neue Baumasse
Im neuen Reglement werden die in den einzelnen Bauzonen geltenden Baumasse und Bauziffern wie Gesamthöhe, Gebäudehöhe, Grenzabstand, Gebäudelänge, Winkelmass Dachraumregelung, Baumassenziffer und Grünflächenziffer definiert bzw. neu eingeführt. Dies wurde nötig, weil das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons (als rechtliche Grundlage für die Baureglemente der Gemeinden) altbekannte Baumasse wie die Ausnützungsziffer nicht mehr ermöglicht, hingegen neue Nutzungsziffern einführt, wie zum Beispiel die Baumassen- und die Grünflächenziffer. Auch werden einige bekannte Regelungen neu definiert, etwa für Anbauten.
Die nun im Baureglement festgelegten Baumasse seien durch die Kerngruppe Ortsplanung mit Testplanungen geprüft worden, heisst es in der Medienmitteilung. Diesbezügliche Unterlagen finde man im Planungsbericht, welcher den ganzen Arbeitsprozess und alle Überlegungen und Berechnungen dokumentiert. Die Gemeinde hat ihn zur Information und Kenntnisnahme der öffentlichen Auflage beigelegt.
Mit Zentrumsplanung der Gemeinde Au abgestimmt
Bei der Ortsplanungsrevision gehe es nicht um Einzelinteressen, sondern um die Gesamtstrategie für die langfristige Siedlungsentwicklung der Gemeinde, hält die Gemeinde fest. Dabei sei sie keineswegs frei. Vielmehr seien die Vorgaben aus dem Bundesgesetz über die Raumplanung und aus dem neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons einzuhalten. Der neue Zonenplan teilt Widnau in Gebiete mit unterschiedlichen Dichten und Nutzungen ein.
Ziel war, den Siedlungskörper klarer zu strukturieren.
Die vom Kanton geforderte Verdichtung nach innen erfolgt hauptsächlich entlang der linearen Strassenachsen sowie im Zentrum zwischen Bahnhofstrasse und Rheinstrasse. Dieses Zentrumsgebiet ist grenzüberschreitend und setzt sich östlich und westlich vom Bahnhof Heerbrugg fort. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gemeinde Au und der Gemeinde Widnau erarbeitet derzeit ein Zukunftsbild zur urbanen Verdichtung und besseren Erschliessung des Bahnhofgebiets. Der neue Widnauer Zonenplan ist mit der Zentrumsplanung der Gemeinde Au für das Bahnhofsgebiet Heerbrugg abgestimmt und anschlussfähig.
Einsicht der Unterlagen digital und analog
Die Auflage von Zonenplan und Baureglement dauert bis Freitag, 10. März. Sämtliche Unterlagen können im Gemeindehaus im ersten Obergeschoss eingesehen werden. Zusätzlich stehen die Unterlagen online zur Verfügung. Gleichzeitig mit dem Zonenplan und dem Baureglement werden auch der kommunale Richtplan (Richtplankarte und Koordinationsblätter), der Planungsbericht sowie die Beilage zum Baureglement (Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz) öffentlich gemacht – jene Unterlagen allerdings lediglich behördenverbindlich und ohne Einsprachemöglichkeit.
Der Gemeinderat freue sich, wenn der neue Zonenplan und das neue Baureglement als sachgerechte Auslegung der übergeordneten Gesetzgebung bei Bevölkerung, Grundeigentümerinnen und -eigentümern sowie Bauwilligen Anklang finde, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde. Die beiden Planungsinstrumente gewährleisteten nach Inkraftsetzung eine langfristige Rechts- und Planungssicherheit, die in den letzten Jahren gefehlt habe. Nach der Auflagefrist will der Gemeinderat über das weitere Vorgehen informieren.
Online findet man die Unterlagen auf www.widnau.ch/revisionortsplanung oder unter www.ortsplanung.widnau.org