19.04.2018

Nach Kündigung folgt ein neuer Vertrag

Der Opel-Konzern hat allen Händlern in Europa die Verträge gekündigt und will ihnen zu überarbeiteten Bedingungen neue unterbreiten. Betroffen ist auch eine Rheintaler Garage. Vertragsauflösungen gehören in der Autobranche zur Tagesordnung.

Von Susi Miara
aktualisiert am 03.11.2022
Susi MiaraWill der Opel-Konzern das Händlernetz verkleinern oder sind Neustrukturierungen geplant? Sicher ist, dass 250 Garagisten in der Schweiz von den Kündigungen der Händlerverträge betroffen sind. Auch Zünd Mobil- Center, der einzige Rheintaler Opel-Händler, erhielt vom Autohersteller die Kündigung. «Mit dem Schreiben teilte der Opel-Konzern gleichzeitig mit, dass er die Zusammenarbeit mit uns fortsetzen möchte», sagt Geschäftsführer Louis Zünd. Er erwarte, dass der neue Vertrag etwa in einem Jahr zur Unterzeichnung vorliegen wird. «Ich rechne nicht damit, dass die neuen Konditionen aussergewöhnlich hohe Investitionen zur Folge haben werden», sagt er.Letzte Vertragsanpassungen vor 13 JahrenDie Kündigungen hätten aber nicht primär mit dem Verkauf von Opel an den Peugeot-Hersteller PSA zu tun. Vielmehr sei dies ein periodischer Prozess, mit dem der Opel-Konzern auf Veränderungen in der Branche und in der Gesetzgebung reagiert. Schon früher habe es solche Vertrags-Kündigungen gegeben. «Das letzte Mal vor 13 Jahren», sagt Zünd. Der neue Vertrag werde in erster Linie dem heutigen Zeitalter angepasst. «Das Kaufverhalten und die Informationssuche ist heute ganz anders als noch vor 13 Jahren.» Dazu kommen auch Veränderungen in der Netzstruktur. Einzelne Händler und Standorte fallen weg oder werden von grösseren Betrieben übernommen, an anderen Orten werden neue Händler oder Servicepartner eingesetzt. Dies sei aber ein laufender Prozess, unabhängig von neuen Verträgen. Unter welchen Vertragsbedingungen die Zusammenarbeit weitergeführt werde, weiss Zünd allerdings noch nicht.Dass Händlerverträge gekündigt werden, komme regelmässig vor, und zwar bei allen Marken. Letztes Jahr zum Beispiel mussten alle BMW-Händler ihre Verträge auflösen. «Die unbefristeten Verträge sind jetzt auf fünf Jahre angelegt», sagt der Geschäftsleiter der Christian Jakob AG, Daniel Engelberger. BMW Schweiz wolle nicht weniger Standorte, sondern weniger Inhaber und somit weniger Ansprechpartner und weniger Administration. «Natürlich haben die Autohersteller auch Anforderungen an die Garagisten», sagt Engelberger. BMW-Händler müssen zum Beispiel alle fünf bis sieben Jahre in einen neuen Showroom investieren. Ausserdem müssen Abnahmeziele erfüllt werden und noch einiges mehr. «Es bleibt jedoch jedem Garagisten frei, dies zu tun», sagt Engelberger. Wer es nicht macht, muss jedoch mit tieferen Margen rechnen.Verkaufen oder als freie Garage weitermachenDie Händlerverträge bei Opel sind noch zwei Jahre gültig. Somit haben die Garagisten, die keine neuen Verträge erhalten, genug Zeit für Umstrukturierungen.Dass es auch ohne Händlervertrag geht, beweist die Garage Benz in Montlingen. Vor 13 Jahren hat sie den Händlervertrag mit Ford gekündigt und führt seither den Betrieb als freie Garage weiter. «Für uns hat das sogar Vorteile», sagt Marc Benz. «Wir haben keine Vorschriften, keine Auflagen und niemand sagt uns, wie unser Gebäude aussehen muss.» Die hohen Standards eines Vertragshändlers seien oft mit hohen Fixkosten verbunden. «Wir können jede Fahrzeugmarke verkaufen und für alle Marken den Service durchführen», sagt Benz.Die Hersteller müssen allen Händlern Informationen zugänglich machen. «Der Unterschied ist, dass ich mich um diese Informationen selbst bemühen muss und sie nicht automatisch erhalte», sagt Benz. Bei Parallelimporten komme er teils sogar zu besseren Konditionen als die Markenhändler. «Ich würde auf jeden Fall keinen Händlervertrag mehr unterschreiben», sagt Benz.

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