09.02.2021

Nach Ansicht der Grünen illegal

Die Entsorgung von Räumschnee in Gewässer verstösst gegen das Gewässerschutzgesetz, schreibt Meinrad Gschwend.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Vom vielen Schnee, der Mitte Januar fiel, ist nichts mehr übrig. Würde der Schnee über Nacht schmelzen, könnte man ihn ja einfach liegen lassen. Weil das aber bei solchen Massen, wie es sie vor bald einem Monat gegeben hat, länger dauert, muss man sie wegpflügen und -fräsen. Nur, wohin danach damit?Früher war es gang und gäbe, den Räumschnee die Bachborde hinab zu kippen. Und da und dort scheint dies nach wie vor gängige Praxis zu sein. Das schliesst die Grüne Partei des Kantons St. Gallen aus Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich um die Gewässergesundheit sorgen. Im Räumschnee hat es Splitt, Salz und MikroplastikZu Recht, findet Meinrad Gschwend, Fraktionspräsident der Grünen im Kantonsrat. Der Altstätter hat der Regierung eine einfache Anfrage zur Beantwortung eingereicht. In diesem Vorstoss hält er eingangs fest, dass der von den Strassen geräumte Schnee die Gewässer gefährde, weil er nicht nur mit Splitt, sondern auch mit Salz, Pneuabrieb und anderem belastet sei. «Aus ökologischer Sicht gibt es kein Gewässer, das für das Einbringen von Räumschnee geeignet wäre», schreibt er. Gschwend hält das Entsorgen von Räumschnee in Gewässer zudem für widerrechtlich. Es stehe im Widerspruch zur Sorgfaltspflicht, die das Gewässerschutzgesetz des Bundes von jedermann einfordert, «um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden». Das Gesetz verbietet explizit, «Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittel­bar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen».«Das Merkblatt des Kantons unterwandert Bundesrecht»Heikel findet Meinrad Gschwend vor diesem Hintergrund ein gemeinsames Merkblatt des Amtes für Umwelt und des Amtes für Wasser und Energie. Das Ablagern von Räumschnee am Ufer von Fliessgewässern, im Falle von grösseren Fliessgewässern auch das Hineinkippen direkt ins Wasser, wird darin als geeignete Entsorgungsmethode bezeichnet, sofern er nicht oder nur wenig mit Spritzwasser oder Splitt verschmutzt ist. Damit unterwandere der Kanton die strikten Gewässerschutzbestimmungen des Bundes, schreibt die Grüne Partei in einer Medienmitteilung.Von der Regierung will  Meinrad Gschwend wissen, wo diesen Winter welche Mengen Schnee in Gewässer gekippt wurden und wie im Einzelfall beurteilt wird, ob der Räumschnee für Gewässer heikle Stoffe enthält. Er fragt weiter nach Messungen, die zeigen, wie stark die Gewässer mit Salz und Mikrokunststoffen belastet sind.Am liebsten wäre ihm, der Kanton würde die Entsorgung von Räumschnee in Gewässer generell verbieten. Im Minimum wäre sie einer Bewilligungspflicht zu unterstellen.Weiter fordert Gschwend für die kantonalen Unterhaltsdienste ein Schneeräumungskonzept, das den Gewässerschutz beherzigt. Im Besonderen sollen befestigte Lagerplätze für Räumschnee bezeichnet werden, die mit einer Wasserableitung in die nächste Kläranlage erschlossen sind.

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