02.11.2018

Muss St.Margrethen für die Geburt bezahlen?

Eine ungarische Touristin hat im Kantonsspital St.Gallen eine Tochter zur Welt gebracht. Für die Kosten der Geburt konnte sie aber nicht aufkommen. Jetzt streiten sich die Gemeinden St.Margrethen, Rorschach und St.Gallen darüber, wer zahlen muss.

Von fm1today/red
aktualisiert am 03.11.2022
Eine hochschwangere Touristin aus Ungarn hatte sich im Dezember 2015 in St.Margrethen aufgehalten. Als die Wehen einsetzten, fuhr sie mit dem Taxi in die Notfallaufnahme des Spitals Rorschach. Dort wurde sie ans Kantonsspital St.Gallen verwiesen, wo sie am gleichen Tag ihre Tochter gebar, wie das Onlineportal FM1 Today berichtet.Die Krankenkasse der Mutter hat die Kosten der Geburt nicht übernommen. Die Frau selber konnte die Rechnung gemäss FM1 Today nicht bezahlen. Der von der Patientin genannte Arbeitgeber dementierte ein Anstellungsverhältnis.Das Kantonsspital stellte die Rechnung für den Spitalaufenthalt der Frau der Gemeinde St.Margrethen. In Folge schoben sich die Gemeinden St.Margrethen, Rorschach und St.Gallen die Zuständigkeit hin und her. Bis heute ist nicht geklärt wer die Spitalrechnung bezahlen muss.Der Streitfall wurde dem Departement des Innern übergeben. Im Urteil heisst es, die Streitigkeiten der Gemeinden, dürfen sich nicht zu Lasten des Spitals auswirken. Dieses sei gesetzlich verpflichtet gewesen, die Touristin für die Geburt aufzunehmen.Das Spital hat also ein Anrecht auf die Bezahlung der Kosten. Laut dem Verwaltungsgericht müsste St.Margrethen als erstangerufene Gemeinde die Spitalrechnung provisorisch und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernehmen. 

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