Die Öffnung geschieht im Rahmen des ersten Schrittes zur Lockerung.Sie betrifft etwa Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen, die Körperkontakt erfordern. Coiffeursalons, Massagepraxen und Kosmetikstudios dürfen wieder geöffnet werden, denn diese Geschäfte erlauben eine Rückverfolgung der Kunden.Zu den Betrieben, die wieder öffnen dürfen, gehören auch Baumärkte und Gärtnereien.Dann gibt es Änderungen im Gesundheitsbereich: Spitäler, die bisher nur dringend nötige Eingriffe vornahmen, dürfen wieder alle Eingriffe machen. Ambulante Praxen wie die von Zahnärzten oder Physiotherapeuten dürfen auch wieder öffnen.