20.06.2019

Moderne Rechenkunst klärt Unfall auf

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland spricht einen Autofahrer schuldig, der in eine Karambolage mit vier Fahrzeugen verwickelt war. Packend war, herauszufinden, in welcher Reihenfolge sich die Autos verkeilt hatten. Denn daran hing die Schuldfrage.

Von Reinhold Meier
aktualisiert am 03.11.2022
Zum Unfall auf der A13 bei Sennwald war es gekommen, als der Beschuldigte mit seinem BMW auf der Überholspur unterwegs war und das vor ihm fahrende Auto plötzlich auf die Normalspur wechselte. Daraufhin habe er unvermittelt zwei Fahrzeuge vor sich stehend entdeckt und eine Vollbremsung hingelegt. Doch es habe nicht mehr gelangt, befand jedenfalls die Staatsanwaltschaft. So sei der Beschuldigte in das vor ihm stehende Auto gekracht und habe es auch noch auf das seinerseits davorstehende Auto geschoben. Doppelcrash sozusagen. Später sei dann von hinten noch ein viertes Fahrzeug in die demolierte Dreierkolonne gedonnert. So hielt es sinngemäss auch der Polizeirapport fest, sodass der Mann vorab als Hauptverursacher gelten durfte.Zum Glück gab es allseits nur relativ leichte Körperverletzungen, aber hohen Sachschaden. Juristisch stand die damit spannende Frage im Raum, wer bei einem solch komplizierten Unfallablauf die Schuld trage. Denn der Angeklagte selbst bestritt jede Schuld. Im Gegenteil. Er sei ein Opfer des hinter ihm fahrenden Autos gewesen. Dieses habe ihn erst auf die beiden vor ihm haltenden Fahrzeuge geschoben. Er selbst habe zuvor noch korrekt anhalten können. Widersprüchliche Aussagen der Beteiligten Wer wollte das Gegenteil beweisen? Denn auch die Aussagen der Beteiligten waren teilweise widersprüchlich. Die Frau im zweiten Auto betonte zwar, sie habe den BMW des Beschuldigten im Rückspiegel kommen sehen, habe auch beobachten können, wie er in sie gekracht sei und sie nach vorne geschoben habe. Und die Fahrerin des vierten Autos gab an, der vor ihr stehende BMW des Angeklagten sei bereits in die noch weiter vorne stehenden beiden Unfallfahrzeuge gekracht gewesen und habe bereits in sie verkeilt vor ihr gestanden, bevor sie selbst dann nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand gekommen sei. Der Fahrer des BMW blieb aber beim Gegenteil. Einen Strafbefehl akzeptierte er darum nicht, so kam es zur Verhandlung am hiesigen Kreisgericht. Gutachter errechnete die Crash-Reihenfolge Der Beschuldigte kritisierte, dass die Polizei ihn vorverurteilt habe. Zudem stütze sich ein einschlägiges Gutachten zu sehr auf die Zeugenaussagen, statt auf wirkliche Fakten. Er führte stattdessen den Informationsgehalt der Bremsspuren ins Feld, diese stützten seine Version. Tatsache blieb aber, dass ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten ihm widersprach.  In Kombination mit einem umfangreichen Bilder-Dossier sowie mit den tatsächlichen Unfallspuren, dokumentierten Verformungen und errechneten Energiewerten konnte der Gutachter den Beweis der tatsächlichen Crash-Reihenfolge erbringen. Danach war das dritte Auto, also der besagte BMW, mit satten 47 bis 61 Stundenkilometer auf das zweite der Kolonne gefahren und hatte jenes noch auf das erste geschoben. Anschliessend sei das vierte Auto mit 26 bis 33 Stundenkilometer, also mit wesentlich weniger Schwung, noch in den Blechhaufen vor ihm gefahren. «Eine andere Reihenfolge kann ausgeschlossen werden», betonte der Gutachter seine mathematische Exaktheit. Das Gericht gelangte letztlich zur Überzeugung, dass das Gutachten und die zugrunde liegenden Rechenkünste schlüssig und nachvollziehbar seien. Darum habe ein Schuldspruch zu erfolgen. «Gegen wissenschaftliche Fakten lässt sich nicht andiskutieren», hiess es. Die Strafe liegt bei 700 Franken, die Verfahrenskosten bei 1100 Franken.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.