29.09.2021

Mobilfunkinitiative ist ungültig

Das Volksbegehren in Walzenhausen verstösst laut Gemeinderat gegen übergeordnetes Recht.

Von Jesko Calderara
aktualisiert am 03.11.2022
Die Gemeinde Walzenhausen soll keine eigenen Grundstücke für Mobilfunkantennen zur Verfügung stellen, wenn diese nicht mindestens 100 Meter Abstand zum Wohngebiet aufweisen. Das verlangt eine Volksinitiative, die am 18. Februar eingereicht wurde. Nun hat der Gemeinderat das Begehren mit dem Titel «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» für ungültig erklärt, wie die Gemeindekanzlei in einer Medienmitteilung schreibt. Zur Beurteilung des Sachverhalts und Prüfung der Gültigkeit der Initiative liessen sich die Behörden nach eigenen Angaben juristisch beraten. Laut Kantonsverfassung ist eine Initiative ganz oder teilweise ungültig, wenn sie dem Grundsatz der Einheit, der Form und der Materie widerspricht, übergeordnetem Recht entgegenläuft oder undurchführbar ist. Während die Einheit der Materie und der Form eingehalten ist, verletzt der Initiativtext nach Einschätzung des Gemeinderates übergeordnetes Recht. Dieses besagt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung, dass Erlasse auf Gemeinde- oder Kantonsebene mit Beschränkungen der Strahlungsimmissionen nicht zulässig sind. Dieser Bereich ist abschliessend in der Bundesverordnung über den Schutz von nichtionisierender Strahlung geregelt.Auch keine Teilgültigkeit möglich Die Initiative stelle jedoch eigene immissionsschutzrechtliche Bestimmungen auf, indem sie Mindestdistanzen zwischen Gemeindeliegenschaften in der Nähe von Wohnbauten definiert, argumentiert die Gemeinde. Damit sollen die Vorschriften des Bundes übersteuert werden. Der Gemeinderat kommt deshalb zum Schluss, dass die Initiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» übergeordnetem Recht widerspricht und daher für ungültig zu erklären ist. Da die weiteren Bestimmungen der Initiative direkt mit diesem Hauptpunkt zusammenhängen, konnte er auch keine Teilgültigkeit feststellen, wie es in der Mitteilung heisst. Anstoss zur Initiative gaben zwei geplante Mobilfunkantennenprojekte der Swisscom auf der Trafostation im Leuchen und auf dem Vereinslokal in Lachen. Dagegen sind zahlreiche Einsprachen eingegangen, weil letzterer Standort in der Nähe eines Behindertenwohnheims und eines Kinderspielplatzes liegt. Ein Komitee sammelte in der Folge 149 Unterschriften, notwendig gewesen wären deren 50. Beide geplanten Antennen konnten noch nicht realisiert werden, weil das Einspracheverfahren läuft. Komitee hat sich rechtlich beraten lassen Das Initiativkomitee zeigt sich in einer ersten Reaktion überrascht und enttäuscht vom negativen Entscheid des Gemeinderates Walzenhausen. «Wir fühlen uns mit unserem Anliegen nicht ernst genommen», sagt Karin Knauer Witz.[caption_left: Zeigt sich enttäuscht: Mitinitiantin Karin Knauer Witz.]Das Komitee hätte sich zumindest gewünscht, dass die Gemeinde auf das Anliegen ihrer Bürger reagiert und konstruktiv nach neuen Lösungen sucht. «Es wäre in der Hand des Gemeinderates gelegen, seine Energie in die Erarbeitung eines brauchbaren Gegenvorschlages einzusetzen», sagt Knauer. Anstatt dem Anliegen wohlwollend und bürgernah zu entsprechen, habe die Gemeinde grosse Ressourcen darauf verwendet, die Initiative in einem zwölfseitigen Rechtsgutachten umfassend spitzfindig abzuschmettern. Knauer bemängelt die wachsende Kluft zwischen den Bürgern und der Gemeindeverwaltung. Zur rechtlichen Beurteilung der Ungültigkeitserklärung können die Initianten in dieser kurzen Zeit keine Stellung nehmen. Das Komitee werde den gemeinderätlichen Beschluss juristisch prüfen lassen und je nach Resultat mit den geeigneten Mitteln reagieren, wie Knauer betont.

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